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Italienerin wollte Ehemann töten lassen, 4 Jahre Haft

Weil ihr Mann angeblich untreu war, wollte ihn eine Italienerin tot sehen. Für versuchten Auftrag zur Tötung muss sie ins Gefängnis.

Heute Redaktion
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Die Beschuldigte träumte von einem gemeinsamen Familienleben mit ihrem Mann.
Die Beschuldigte träumte von einem gemeinsamen Familienleben mit ihrem Mann.
Bild: 20M

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in der Schweiz hat am Dienstag eine 37-jährige Frau zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Sie wurde schuldig gesprochen, Ende 2016 den Versuch gemacht zu haben, zwei Personen mit der Tötung ihres Ehemann zu beauftragen.

Außerdem ordnete das Gericht gegen die Italienerin einen fünfjährigen Landesverweis an. Die Frau muss die Verfahrenskosten von rund 70.000 Franken selbst tragen.

Zur Vorgeschichte: Im Herbst 2016 hatte ihr Ehemann sie verlassen. Deshalb suchte die Beschuldigte jemanden, der ihn gegen Honorar töten würde. Als der erste abwinkte, wandte sie sich an jemand anderen. Dieser informierte die Polizei, welche ein einschlägiges Telefongespräch abhörte und die Frau verhaftete.

Staatsanwältin fordert zehn Jahre Landesverweis

In der Urteilsbegründung erklärte der Gerichtsvorsitzende, die Tat sei verwerflich gewesen. Es gehe einfach nicht, wegen einer Trennung einen Auftrag zur Tötung einer Person geben zu wollen. Jeden Tag erfolgten Trennungen, wie jene der Beschuldigten.

Die Staatsanwältin hatte für die geständige Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen mehrfacher versuchter Anstiftung zu Mord und Anstiftung zur Sachbeschädigung sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren gefordert. Dabei berücksichtigte die Staatsanwältin auch die Situation der Beschuldigten.

Wut und Enttäuschung

Seit das damals jung verheiratete Paar 2006 in die Schweiz gekommen sei, habe die Frau stets nur gearbeitet und den Haushalt besorgt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Alles habe sich um den Ehemann und Träume von einem gemeinsamen Familienleben gedreht.

Der Mann aber, drei Jahre jünger als die Beschuldigte, verspielte viel Geld und hatte wiederholt Affären. Im Herbst 2016 habe er sie einmal mehr "belogen und betrogen" und die Scheidung verlangt, so die Staatsanwältin. Für die Frau sei alles zusammengestürzt. Ihre Enttäuschung und Wut seien nachvollziehbar. Die subjektive Tatschwere sei denn auch gering.

"Kein Mord"

Der Verteidiger stellte den Mordvorwurf in Abrede. Allenfalls könne man von Totschlag sprechen, habe die Frau doch in einer seelischen Ausnahmesituation gehandelt. Seine Mandantin sei zur Tatzeit in einer tiefen Depression gewesen und habe die Kontrolle über Denken und Handeln verloren. Die Versuche zur Anstiftung seien dilettantisch und absolut untauglich gewesen.

Die Beschuldigte sei deshalb freizusprechen. Eventuell sei sie wegen zweifacher versuchter Anstiftung zum Totschlag zu einer maximal Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Nachdem sie fast 16 Monate Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgesessen habe, sei ihr der Rest bedingt zu erlassen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen.

Leben als Alptraum

Für den als Privatkläger auftretenden Ehemann forderte dessen Rechtsvertreter eine Genugtuung von 15.000 Franken. Diese Forderung lehnte das Gericht ab: Für den Mann gebe keinen Grund, nach der Verhaftung der Frau noch Angst vor dieser zu haben. Der Kläger selbst schilderte sein Leben als einzigen Alptraum, seit er von den Mordplänen seiner Frau erfahren habe. Er sei sicher, wenn seine Frau wieder in Freiheit sei, schmiede sie erneut Tötungspläne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte erklärte noch im Saal, sie akzeptiere das Verdikt. In ihrem Schlusswort beteuerte sie unter Tränen, wie leid ihr alles tue. Ihrem Noch-Ehemann versicherte sie, er brauche keine Angst zu haben. Sie werde ein neues Leben anfangen.

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    (sda)