Steiermark

Jäger sticht eigenen Hund nieder – Verfahren eingestellt

Ein steirischer Jäger, der seinen Hund im Wald mit einem Messer getötet hat, geht straffrei aus. Das Verfahren wegen Tierquälerei wurde eingestellt. 

Roman Palman
Der Jäger führte seinen Hund in den Wald, um ihn dort zu töten. Symbolbild.
Der Jäger führte seinen Hund in den Wald, um ihn dort zu töten. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

Der Fall sorgte weit über die Bezirksgrenzen von Liezen hinaus für Wut und Empörung. Der Waidmann hatte seinen jungen Hund vermeintlich aus Wut über dessen Benehmen mit einem Messer getötet. Eine Anzeige wegen Tierquälerei folgte, doch eine Strafe wird es keine geben. Das Verfahren sei eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft den Tatbestand nicht als erfüllt ansah, berichtet die "Kleine Zeitung" Samstagfrüh.

"Eine Verfolgung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, weil in diesem konkreten Fall der Tatbestand nicht erfüllt ist", wird Viktoria Steinecker von der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Leoben in dem Bericht zitiert. Die Krux in diesem Fall: das Rechtskorsett bei "Tierquälerei" ist sehr eng und erfordert ein "mutwilliges Töten" – aus Lust an der Tat selbst, also eine grundlose Vorgangsweise. 

Tochter "gezwickt"

Das sei bei dem ins Visier genommenen Jäger aber nicht der Fall gewesen. Dieser hätte den erst rund 7 Monate alten Hund rund 5 Monaten lang besessen, bevor es zu der Bluttat kam. In dieser Zeit soll sich der Vierbeiner "verhaltensauffällig" gezeigt haben, was schließlich in einem "Zwicken" der Tochter des Jägers gipfelte.

Nach dem Zwicken kam das "Knicken": der Mann führte die Fellnase in den Wald und tötete sie mit dem Messer. Weil, so die Begründung, der Jäger damit nicht grundlos – er habe sein Kind vor dem Hund schützen wollen – gehandelt hatte, sei es auch keine Tierquälerei im juristischen Sinne.

Die Staatsanwaltschaft stellt aber klar, dass das kein Freibrief für solches Tun ist: "[Die Entscheidung] ist einzelfallbezogen, soll keine Scheinbegründung für andere sein. Jeder Fall wird stets für sich genau geprüft", so Steinecker abschließend.

1/54
Gehe zur Galerie
    <strong>02.05.2024: Wiener von U-Bahn eingezwickt, bekommt 14.000 Euro.</strong> Im letzten Moment sprang ein Wiener noch in die U-Bahn, wurde von den bereits schließenden Türen verletzt. Die Wiener Linien gaben ihm die Schuld. <a data-li-document-ref="120034353" href="https://www.heute.at/s/wiener-von-u-bahn-eingezwickt-bekommt-14000-euro-120034353">Weiterlesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120034304" href="https://www.heute.at/s/gewitter-im-anmarsch-wo-es-in-oesterreich-kracht-120034304"></a>
    02.05.2024: Wiener von U-Bahn eingezwickt, bekommt 14.000 Euro. Im letzten Moment sprang ein Wiener noch in die U-Bahn, wurde von den bereits schließenden Türen verletzt. Die Wiener Linien gaben ihm die Schuld. Weiterlesen >>>
    Wiener Linien / Manfred Helmer
    An der Unterhaltung teilnehmen