Niederösterreich

Jagdaufseher (70) soll Vogel-Giftkiller sein

Wurde er Opfer einer Racheaktion eines Rentners oder ist ein Waldviertler Jagdaufseher tatsächlich verantwortlich für den Tod mehrerer Greifvögel?

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Jagdaufseher mit Anwalt: "Ich habe kein Tier vergiftet"
Jagdaufseher mit Anwalt: "Ich habe kein Tier vergiftet"
privat

Ein 70-jähriger Jagdaufseher aus dem Waldviertel musste gestern in Krems wegen Tierquälerei auf die Anklagebank. Er soll einen Seeadler, einen Mäusebussard, einen Uhu, eine Amsel sowie drei Steinmarder und einen Fuchs mit Carbofuran vergiftet haben.

Ein Jogger (27) hatte 2019 mitten auf dem Weg einen toten Seeadler gefunden, meldete den Fund, der Bussard wurde von einem Spaziergänger gefunden ("Heute" berichtete). Ein 77-Jähriger ging schließlich zur Bezirkshauptmannschaft und lenkte den Verdacht auf den Jagdaufseher.

Tote Tiere in Tiefkühltruhe

Der Angeklagte bestritt die Giftfallen, gestand lediglich das Aufstellen von Gitterfallen (z.B. für Krähen). Dass beim Verdächtigen eine Dose Gift in der Werkstatt gefunden worden war, rechtfertigte der Jagdaufseher wie folgt: "Das brauche ich für die Nacktschnecken am Gemüsebeet." Auch einige tote, tiefgefrorene Tiere (Marder, Uhu) waren beim 70-Jährigen gefunden worden.

"Ich finde immer wieder tote Tiere und friere sie ein. Dass der Marder vergiftet worden war, wusste ich nicht. Und der Uhu ist aus Tschechien. Aber meine Frau wollte nicht schon wieder so einen Staubfänger, daher fror ich ihn ein", so der Jagdaufseher.

Revanche für Nicht-Einladung?

Der Hauptbelastungszeuge hatte vor Gericht einige Erinnerungslücken, meinte aber: "Er hat es mir ja im Wirtshaus, wenn er zuviel intus hatte, selbst erzählt. Er sagte auch, dass er in seiner Werkstatt Gift hätte und die Köder fabriziere."

Der Jagdaufseher meinte zum Vorwurf des 77-Jährigen: "Der hat an Hass auf mi. Er war mal bei mir jagen, hat dabei alkoholisiert herumgeballert. Seither wird er nicht mehr eingeladen."

Für die Befragung weiterer Zeugen wurde vertagt, ein Experte für Jagdrecht wird hinzugezogen, für den 70-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.