Politik

Jagdverbot für "Graf Lobby" Mensdorff-Pouilly

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly erhält Fußfessel statt einer Haftstrafe nach dem Tetron-Prozess. Die Bedingungen dafür sind aber hart.

Heute Redaktion
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Mensdorff-Pouilly ist noch nicht aus dem Schneider
Mensdorff-Pouilly ist noch nicht aus dem Schneider
Bild: picturedesk.com/AFP

Möglicherweise acht Monate Fußfessel für den Jagd-Liebhaber Mensdorff-Pouilly statt schwedische Gardinen. Laut Justizministerium wird die Entscheidung darüber in zwei Wochen fallen.

Skurril: Zutrittsverbot für bestimmte Räume im Schloss

Sollte der Lobbyist der Haftstrafe entgehen, gibt es strenge Auflagen für ihn: Während dieser Zeit muss er daheim im Schloss im burgenländischen Luising sitzen, wie der "Kurier" berichtet. Weitere Auflagen: Jagdverbot, und: Er darf bestimmte Räume im Schloss nicht betreten.

Auch Reisen ins Ausland, etwa zu seinem schottischen Schloss Dalnaglar Castle, seien mit Fußfessel untersagt. Auf dem Anwesen im Südburgenland werde ein gewisser Radius festgelegt, innerhalb dessen die Bewegung erlaubt wird.

(red)

Mensdorff war als Zweitangeklagter im Prozess um die Errichtung eines bundesweiten Blaulichtfunksystems im Dezember 2015 zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden und hatte daraufhin Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Wien setzte die Strafe im Oktober des Vorjahrs auf zwei Jahre herab, davon 16 Monate bedingt.