Riesen-Frust nach Meereslust

Jahre nach Kroatien-Urlaub: Wiener bekommt Mega-Strafe

Andrej reiste im Sommer 2024 an die kroatische Küste. Knapp zwei Jahre später bekommt er einen Anwaltsbrief: 200 Euro für Falschparken!
Robert Cajic
13.02.2026, 22:00
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Sommer, Sonne, Adria – und plötzlich Post vom Anwalt! Immer wieder berichten Balkan-Urlauber von dubiosen Forderungsschreiben aus Ländern wie Kroatien oder Serbien – "Heute" berichtete.

Der Absender: eine slowenische Kanzlei von Mag. Dr. Mirko Silvo Tischler. Der Inhalt: saftige Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Parkvergehen – oft Jahre nach dem Urlaub. Ein Wiener musste zwei Jahre nach seinem Urlaub knapp 245 Euro brennen.

Jetzt Leserreporter werden.

Für jedes Foto in "Heute" oder jedes Video auf "Heute.at" gibt es 50 Euro.So geht's

Parkplatz-Fauxpas kostet Wiener fast 245 Euro

"Heute"-Leser Andrej* (Name von der Redaktion geändert) traute seinen Augen nicht, als er den Brief des slowenischen Anwalts öffnete: Laut Schreiben soll der Mann aus Wien-Favoriten am 9. Juli 2024 um 12.45 Uhr in der kroatischen Hafenstadt Umag an der Nordwest-Küste Istrien an einem Parkplatz ohne gültigen Parkschein geparkt haben.

Die Kanzlei erklärt, sie vertrete den Parkraumbewirtschafter der Stadt Umag. Der Vorwurf: widerrechtliches Abstellen des Fahrzeugs auf einem öffentlichen Parkplatz. Das Problem laut Andrej: "Man konnte vor Ort nur mit Karte zahlen und ich hatte lediglich Bargeld dabei." Kostenpunkt für die Unaufmerksamkeit: 244,15 Euro.

Seit Jahren ein Problem – das sagt ÖAMTC-Jurist

Dem ÖAMTC ist der slowenische Anwalt seit Jahren ein Begriff. "Es gibt zu den Parkforderungen aus Kroatien mittlerweile sogar Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, dass es sich um zivilrechtliche Forderungen handelt, weswegen 'Eintreibungsversuche' grundsätzlich zulässig scheinen", so ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried im "Heute"-Talk.

Die Höhe der Forderung erscheint dabei oft nicht nachvollziehbar. Der Tipp des ÖAMTC-Experten: "Wenn der Verstoß evident ist und der Betroffene die Angelegenheit rasch aus der Welt schaffen möchte, ist es am besten, ein Gegenangebot zu machen." Dieses können etwa 80 Euro betragen, um halbwegs auf der sicheren Seite zu sein.

Betroffene könnten den Tischler-Brief laut Authried auch ignorieren, "freilich ist hier das Risiko, dass geklagt wird, deutlich höher". Für Kroatien-Urlauber Andrej ist die horrende Geldforderung jedenfalls ein Ärgernis. Er zahlte schließlich ein, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen.

{title && {title} } rca, {title && {title} } 13.02.2026, 22:00
Jetzt E-Paper lesen