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Böhmermanns Schmäh-Gedicht bleibt verboten

Erneute Niederlage für Satiriker Jan Böhmermann. Der deutsche Bundesgerichtshof lehnte einen Antrag auf ein Revisionsverfahren ab.

Heute Redaktion
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    Jan Böhmermann und das Rundfunk Tanzorchester Ehrenfeld auf Tour in Wien
    Jan Böhmermann und das Rundfunk Tanzorchester Ehrenfeld auf Tour in Wien
    (Bild: picturedesk.com)

    Eine weitere Niederlage musste der deutsche Satiriker und Fernsehmoderator Jan Böhmermann einstecken. In einer Verhandlung lehnte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Mittwoch eine Beschwerde ab, mit der Böhmermann eine Neuauflage des Prozesses um das von ihm vorgetragene Schmähgedicht gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan erzwingen wollte.

    Eine erneute Überprüfung des Falles sei nicht notwendig, so das Urteil des Gerichts. Bereits im Mai 2018 hatte das Oberlandesgericht in Hamburg den Verbot eines wesentlichen Teils des Gedichts bestätigt. Das Gericht stufte damals den Angriff auf die persönliche Würde Erdogans höher ein, als die ebenfalls geschützte Kunstfreiheit.

    Ein Fall für das Verfassungsgericht?

    Der BGH begründete seine Absage an ein Revisionsverfahren damit, dass der Fall weder eine "grundsätzliche Bedeutung" habe noch eine Weiterentwicklung von bestehendem Recht verlange. Auch mit Blick auf die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtssprechung sei es nicht nötig ein Revisionsgericht mit der Causa zu befassen.

    Als letzte Instanz steht Böhmermann noch der Weg zum deutschen Bundesverfassungsgericht frei. Sein Anwalt Christian Schertz hat bereits nach dem Ureteil des OGH in Hamburg 2018 angekündigt, dieses anrufen zu wollen, sollte dies notwendig sein. In der ganzen Causa geht es um ein Gedicht, das Böhmermann am 31. März 2016 in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte. (mr)