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Japaner verurteilen Künstlerin wegen süßen Vaginas

Heute Redaktion
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"Ein Körperteil ist nicht schuldig!" findet die japanische Künstlerin Rokude Nashiko und lässt sich auch von der Justiz nicht davon abhalten lustige Vagina-Stoffpüppchen zu machen. Den strengen Sittenwächtern ist das ein Dorn im Auge, immer wieder wird die junge Frau deshalb festgenommen. Das neueste Urteil: 400.000 Yen für die Verbreitung von "obszönem Material".

"Ein Körperteil ist nicht schuldig!" findet die japanische Künstlerin Rokude Nashiko und lässt sich auch von der Justiz nicht davon abhalten lustige Vagina-Stoffpüppchen zu machen. Den strengen Sittenwächtern ist das ein Dorn im Auge, immer wieder wird die junge Frau deshalb festgenommen. Das neueste Urteil: 400.000 Yen für die Verbreitung von "obszönem Material". 

Im April 2014 saß Megumi Igarashi, wie ihr wirklicher Name lautet, für einige Tage hinter Gittern. Der Prozess erregte damals internationales Aufsehen. Die Künstlerin hatte sich im 3D-Drucker modelliert war.

Klage wegen Vagina-Püppchen im Schaufenster

Am Montag erging das nächste Urteil eines Bezirksrichters in Tokio: 400.000 Yen (rund 3.220 Euro) muss Rokude diesmal zahlen, weil sie ihre kleinen Vagina-Püppchen im Schaufenster ihres Geschäftes präsentierte. Der Staatsanwalt hatte 800.000 Yen wegen der "obszönen Zurschaustellung" gefordert. 

Selbst in Pornos werden Vaginas ausgepixelt

Die 44-Jährige kämpft seit Jahren gegen das japanische Tabu rund um die weiblichen Genitalien. "Ich bin unschuldig", verkündete sie vor Gericht, "weil weder Daten über weibliche Genitalien noch Kunst in der Form eines weiblichen Genitals obszön sind." Vaginas dürfen in Japan nicht gezeigt werden, selbst das Wort ist tabuisiert. Japan hat zwar eine große Pornoindustrie, doch auch dort darf man weibliche Geschlechtsteile nur verpixelt zeigen. 

Gezeichneter Kinderporno in Ordnung, Vagina-Puppe tabu

Obszönitäten werden in Japan mit bis zu 2,5 Millionen Yen oder bis zu zwei Jahren Haft geahndet. Kritiker werfen den Gerichten Doppelstandards vor. Erst vor Kurzem weigerten sich die Gerichte Porno-Darstellungen von Kindern in Mangas (Comics) zu verbieten. Die Begündung: Damit würde man künstlerische Freiheit beschränken.