Bei ihrer Kontrolltätigkeit im Burgenland hat die Finanzpolizei 54 Weinbaubetrieben in 37 Gemeinden während der Weinlese einen Besuch abgestattet. Das Ergebnis: Von 300 Lesehelfern seien 100 nicht entsprechend gemeldet gewesen. Weinbau-Präsident Pleil spricht von einer schikanösen Kontrolle.
In seinen Augen hat die Mithilfe von Verwandten, Bekannten und Kunden bei der Weinlese nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Für ihn ist er "erschütternd und beschämend" das gelebte Brauchtum des Weinlesen "durch solche Blödheiten zu stören".
Auch bei der Landwirtschaftskammer wünscht man sich bei Überprüfungen eine differenzierte Vorgangsweise: "Kontrollen prinzipiell ja, aber nicht überschießend", so Kammerdirektor Otto Prieler.
Von der Leitung der Finanzpolizei heißt es, dass man freiwillige Erntehelfer nicht im Visier habe, dennoch alle kontrollieren müsse. Nur illegal beschäftigte Erntehelfer würden angezeigt, und das waren im Burgenland ein Drittel der kontrollierten Arbeiter.
Mustererklärung soll Missverständnissen vorbeugen
Die Kontrollore überprüfen unter anderem die Einhaltung der ASVG-Bestimmungen, die festlegen, wer als Dienstnehmer gilt und bei der Sozialversicherung angemeldet werden muss. Um Missverständnisse zu vermeiden und für Zwecke der Beweissicherung, hat die Landwirtschaftskammer auf ihrer Homepage für Familienangehörige und andere freiwillige Erntehelfer eine Mustererklärung veröffentlicht.
Darin wird beispielsweise festgehalten, dass der Betroffene "vollkommen freiwillig und unentgeltlich" an der Weinlese teilnimmt. Gleichzeitig wird auch vor Missbrauch gewarnt: Dienstnehmer seien klar von freiwilligen Helfern zu unterscheiden und sind ausnahmslos zur Sozialversicherung anzumelden.