Wirtschaft

Jeder Zweite hat keinen Betriebsrat mehr

Heute Redaktion
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Nur mehr 48 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen. Vor zehn Jahren waren es noch 63 Prozent. Dabei seien Mitarbeiter in privaten Betrieben mit Vertretung zufriedener als ohne, liest die Arbeiterkammer aus dem aktuellen Arbeitsklimaindex heraus. "Heute.at" zeigt, was Betriebsräte wertvoll macht!

Nur mehr 48 Prozent der Beschäftigten in Österreich haben einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen. Vor zehn Jahren waren es noch 63 Prozent. Dabei seien Mitarbeiter in privaten Betrieben mit Vertretung zufriedener als ohne, liest die Arbeiterkammer aus dem aktuellen Arbeitsklimaindex heraus. "Heute.at" zeigt, was Betriebsräte wertvoll macht!

In Firmen mit Betriebsrat seien 72 Prozent der Beschäftigten mit ihren Rechten und mit der sozialen Einstellung des Betriebes sowie 65 Prozent mit ihrem Einkommen zufrieden. In Unternehmen ohne Betriebsrat liege die Zufriedenheit mit den eigenen Rechten hingegen darunter. Außerdem habe es in Privatbetrieben mit Betriebsrat fast doppelt so häufig zumindest eine gesundheitsfördernde Maßnahme gegeben.

Dramatischer Rückgang in Niederösterreich

Die Häufigkeit von Betriebsräten hat sich in den letzten zehn Jahren je nach Bundesland unterschiedlich entwickelt. In Niederösterreich ging der Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat um 35 Prozent zurück, in Vorarlberg um 30 Prozent, in Salzburg um 22 Prozent und in Wien um 20 Prozent. In Kärnten und Oberösterreich gab es hingegen nur Rückgänge um jeweils zwei, in Tirol sogar einen Anstieg um zwei Prozent.

Dabei waren vor allem kleine Unternehmen vom Betriebsratsschwund betroffen: Mit 5 bis 19 Mitarbeitern halbierte sich der Anteil auf sieben Prozent, mit 20 bis 99 Mitarbeitern ging die Vertretung um 12 Prozentpunkte auf 40 Prozent zurück.

Deshalb sind Betriebsräte wichtig:

Der Betriebsrat ist zur Wahrnehmung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb berufen.
Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung.
Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Solidarinteressen der Arbeitnehmer. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde.
In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder einzelne Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb.
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats umspannen einen weiten Bereich des Arbeitsleben. Von Betriebsvereinbarungen, Personalangelegenheiten, Überwachung der Rechtsvorschriften, Arbeitnehmerschutz, Frauenförderung bis hin zu sozialen Angelegenheiten.