Österreich

Jedes zehnte Paket kommt schon kaputt bei uns an

Der AK-Konsumentenschutz hat Paketdienste getestet. Das Ergebnis: Jedes zehnte Packerl landet schon beschädigt beim Empfänger.

Heute Redaktion
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Achtung, zerbrechlich!
Achtung, zerbrechlich!
Bild: iStock

Dass im Online-Versand nicht immer alles problemlos läuft, ist kein Geheimnis. Wie oft unsere Pakete nicht heil ankommen, ist der oberösterreichische AK-Konsumentenschutz auf die Spur gegangen und hat insgesamt 60 gleiche Packerl mit den Versanddiensten von der Post, Hermes, DHL, GLS und DPD verschickt.

Die Pakete waren ein bis drei Tage unterwegs, die Versandkosten machten 4,60 bis 5,90 Euro aus. Sechs Pakete kamen beschädigt beim Empfänger an. Demnach erreichten immerhin 90 Prozent der Sendungen heil ihr Ziel.

DHL ersetzt Schaden nicht

GLS und DPD reagierten laut Konsumentenschutz sehr freundlich auf die Reklamationen nach der Beschädigung. Nur DHL weigerte sich, den Schaden zu ersetzen. Bei Post und Hermes kamen alle Pakete in einwandfreiem Zustand an.

Die Testpakete waren jeweils mit einer Flasche Wein und vier Gläsern gefüllt. Aufgrund des zerbrechlichen Inhalts wurden Flasche und Gläser sorgfältig mit Luftpolsterfolie verpackt, Leerräume mit Polsterchips aufgefüllt und ein rotes "Vorsicht Glas - zerbrechlich" Klebeband um den Karton geklebt. Damit war von außen klar erkennbar, dass es sich um zerbrechlichen Inhalt handelt. Bei einem sorgfältigen Umgang mit unseren Testpaketen hätte es demnach zu keinen Transportschäden kommen dürfen.

Tipp der AK: Ist die Verpackung bei der Lieferung bereits erkennbar beschädigt, ist es ratsam, das Paket in Anwesenheit des Zustellers zu öffnen, einen Schaden sofort zu dokumentieren und wenn möglich durch den Paketdienst festhalten zu lassen.

Online-Shopping: Wer trägt das Risiko?

– Wenn Sie eine Ware bestellt haben und diese beim Transport verloren geht oder beschädigt wird, können Sie vom Versender die Zustellung einer mangelfreien Ware verlangen.

– Sie müssen Ihre Ansprüche nicht beim Transportunternehmen durchsetzen, sondern beim Verkäufer.

– Nur wenn Sie den Transport einer bestellten Ware selbst bei einem von Ihnen ausgewählten Transporteur beauftragt haben, tragen Sie selbst das Risiko und müssen sich im Falle eines Schadens direkt beim Transportunternehmen schadlos halten.

(red)