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Jetzt 3 Jahre Probezeit für Führerschein-Neulinge

Heute Redaktion
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Die Probezeit für Führerschein-Neulinge wurde auf drei Jahre verlängert
Die Probezeit für Führerschein-Neulinge wurde auf drei Jahre verlängert
Bild: Fotolia/Symbolbild

Die Probezeit für Führerschein-Neulinge wird ab 1. Juli um ein Jahr auf drei Jahre angehoben. Das Handyverbot am Steuer wurde als neues Delikt eingeführt.

Im Katalog der Führerscheindelikte werden gleich mehrere schwere Verkehrsvergehen aufgeführt. So stehen unter anderem Vorrangverletzung, Geisterfahren, Fahrerflucht, Überfahren des Rotlichts oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen auf der Liste.

Ein Verstoß dieser Delikte führt zu einer verkehrspsychologischen Nachschulung. Außerdem wird die Probezeit noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert. Sie beträgt dann insgesamt bereits vier Jahre.

Hände weg vom Smartphone

Ein Delikt, das ebenfalls im Katalog steht, ist das neu eingeführte Handyverbot am Steuer. Mit diesem Verbot versuchen die Behörden die Nutzung von Smartphones während der Fahrt weitestgehend zu unterbinden. Autofahrer sollen sich auf die Straße konzentrieren und nicht dauern auf ihr Handy schauen.

Das Handyverbot am Steuer richtet sich dabei auch ganz gezielt an die Führerschein-Neulinge. Denn es sind besonders junge Pkw-Lenker, die bei der Fahrt gerne einmal zum Smartphone greifen.

"Junge Männer sind nach wie vor Risikogruppe Nummer Eins. Drei von vier Verkehrstoten im Jahr 2016 waren Männer, bei den 20- bis 24-Jährigen sogar neun von zehn. Die Verlängerung der Probezeit und das Handyverbot setzen genau hier an", erklärte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) gegenüber der "APA".

Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz

Ab 1. Juli ist aber nicht nur die längere Probezeit für Führerschein-Neulinge neu, sondern auch ein Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG). In Österreich ist die Erfassung von Straßenverkehrsunfällen nämlich nicht ausdrücklich geregelt. Sie ergab sich bisher immer aus den Zuständigkeiten des Innenministeriums für die Verkehrsstatistik sowie des Verkehrsministeriums für die Verkehrspolitik und Unfallforschung.

Das neue Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz soll die Möglichkeit bieten, eine genauere Unfall-Tiefenforschung in Österreich schaffen. (wil)

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