Politik

Friseur-Lockdown für Ungeimpfte war illegal

Eine richtungsweisende Entscheidung hat nun der Verfassungsgerichtshof verkündet: Das Friseur-Verbot für Ungeimpfte war rechtswidrig.

Nikolaus Pichler
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass auch das Friseur-Verbot für Ungeimpfte rechtswidrig war.
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass auch das Friseur-Verbot für Ungeimpfte rechtswidrig war.
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

Das mehrfach verlängerte Friseur-Verbot für Ungeimpfte in Österreich war verfassungswidrig. Das verkündete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war ein Lockdown für Menschen in Kraft, die nicht geimpft oder im vergangenen Halbjahr von Covid-19 genesen waren. Sie durften ihre Häuser für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täglichen Bedarfs verlassen. Der Besuch beim Friseur fiel jedoch nicht darunter.

Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden vom Gesundheitsministerium jedoch wiederholt auf insgesamt elf Wochen ausgedehnt. Das Gericht folgte dem Argument eines Klägers, wonach Besuche beim Coiffeur nach einer so langen Zeit auch zum Grundbedürfnis werden.

Ausnahmen für religiöse Events hätte es nicht geben dürfen

In einem weiteren Urteil befand das Verfassungsgericht, dass es während des generellen Lockdowns im Herbst 2021 keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen hätte geben dürfen.

Deshalb sei auch das Corona-bedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gesetzeswidrig gewesen. Grund dafür ist allerdings nicht die Massnahme selbst, wie die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung feststellen. Vielmehr stoßen sie sich an den Ausnahmen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, die "gleichheitswidrig" gewesen seien.

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