Politik

Jetzt fix! Neues Gesetz schreibt Stromsparen vor

Bis zu 5 Prozent soll der Stromverbrauch bald in Spitzenzeiten gesenkt werden. Das entsprechende Gesetz wurde nun im Nationalrat beschlossen.

Jetzt soll landesweit Strom gespart werden.
Jetzt soll landesweit Strom gespart werden.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Jetzt ist es fix. Die Regierungsparteien haben am heutigen Dienstag teils mit Zustimmung der Oppositionsparteien Gesetzesentwürfe durch den Nationalrat gebracht, der nicht nur die Abschöpfung der Übergewinne von Energieversorgern regelt, sondern auch Stromspar-Maßnahmen in Spitzenzeiten regelt. Ebenso enthalten sind unter anderem die Einführung eines Energiekrisenbeitrags für fossile Energieträger (EKB-F) sowie eines Energiekrisenbeitrags für Strom (EKB-S). 

Strom-Sparen in Spitzenzeiten

Auf Basis der EU-Notfallmaßnahmenverordnung wurde ein Stromverbrauchsreduktionsgesetz ausgearbeitet, dessen primäres Ziel es ist, den Stromverbrauch in "Spitzenzeiten" um durchschnittlich mindestens 5 Prozent zu reduzieren. Dadurch soll der Verbrauch von fossilen Brennstoffen minimiert und das Risiko von Versorgungsengpässen herabgesetzt werden.

Die Einsparungen sollen in erster Linie durch freiwillige Maßnahmen erreicht werden, einerseits gezielte Sparaufrufe an die Bevölkerung, andererseits Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen, wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten, die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen.

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    Screenshot Facebook / Klimaschutzministerium

    Bund macht 100 Millionen Euro locker

    Sollte dies nicht ausreichen, sollen wöchentlich marktbasierte Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen als zusätzliche Maßnahme eingesetzt werden. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen dabei die technischen Voraussetzungen erfüllen und zudem in der Lage sein, ihren Verbrauch mittels Fahrplänen zu prognostizieren und die Einsparungen nachzuweisen.

    Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat. Vorgesehen sind dafür Bundesmittel in der Höhe von 100 Millionen Euro. Mit der Abwicklung soll die Austrian Power Grid beauftragt werden.

    Befristete Notmaßnahme

    Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz, das Ende 2023 wieder außer Kraft treten soll, wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Dieser enthält unter anderem detaillierte Regelungen zur Abwicklung der Ausschreibungen.

    Karlheinz Kopf (ÖVP) erläuterte die Eckpunkte des Gesetzes, durch das einerseits der Stromverbrauch reduziert und andererseits die Netzstabilität gewährleistet werden soll. Durch den Krieg in der Ukraine stehe man vor sehr großen Herausforderungen, die Maßnahmen am Strommarkt notwendig machen, betonte Franz Eßl (ÖVP).

    Abschöpfung der Krisengewinne

    Der zur Debatte stehende Antrag der Regierungsfraktionen sieht unter anderem vor, dass die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert werden. Als Vergleichszeitraum soll der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen werden.

    Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, soll jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 Prozent reduziert.

    Erlös wird gedeckelt

    Weiters soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer Kapazität von mehr als 1 Megawatt mit 140 Euro pro Megawattstunde (MWh) gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen – ausgenommen Biomethan.

    Der maximale Erlös steigt auf 180 Euro pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Energiekrisenbeitrag-Strom beträgt 90 Prozent der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten.

    Im Rahmen eines Abänderungsantrags wird noch klargestellt, dass der EKB-S bei der Ermittlung der Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.

    Anreize für Erneuerbare-Investments

    Es handle sich um einen vertretbaren Beitrag zur Finanzierung, meinte Karlheinz Kopf (ÖVP), während Franz Eßl (ÖVP) hervorhob, dass auch Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien gesetzt würden. 

    Jakob Schwarz (Grüne) machte weiters darauf aufmerksam, dass ein langer Geltungszeitraum gewählt wurde. So könne ein großer Teil der "Zufallsgewinne" besteuert werden. Österreich habe im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ein Modell gewählt, das weit über die Vorgaben hinausgehe. Wichtig sei auch, dass es weiterhin die Möglichkeit gebe, in erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. 

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