Wer einen Wahlarzt aufsucht, hat es künftig deutlich einfacher, die Kosten erstattet zu bekommen. Die Verbesserung dieses Prozesses ist Teil der kürzlich beschlossenen Gesundheitsreform.
Und zwar läuft der Kostenersatz für Wahlarztrechnungen (in der Regel sind das 80 % des Betrags, der für einen Kassenarzt gezahlt würde, Anm.) mit Zustimmung des Patienten dann elektronisch und automatisch.
Die Rechnung muss man nach dem Besuch eines Wahlarztes also demnächst nicht mehr selbst bei der Versicherung einreichen. Dies passiert vielmehr direkt elektronisch. Teil der Gesundheitsreform ist ja auch die Anbindung der Wahlärzte an das E-Card-System und die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA).
„Das ist Digitalisierung mit Nutzen, welche die Menschen entlastet“Florian TurskyDigitalisierungs-Staatssekretär
Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) begrüßt, "dass durch die Gesundheitsreform Wahlärzte die Rechnung automatisch an die Krankenversicherung weiterleiten können" und man die Erstattung automatisch gutgeschrieben bekomme. Somit entfalle für die Patienten nach einem Wahlarztbesuch künftig das mühsame Einscannen und Weiterleiten der Rechnung.
"So können auch keine Abrechnungen übersehen werden", sagt Tursky. "Das ist Digitalisierung mit Nutzen, welche die Menschen entlastet."