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Jetzt kämpft Kachelmann um Schadenersatz

Heute Redaktion
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Bild: Roland Holschneider (dpa)

Jörg Kachelmann kämpft nach seinem Vergewaltigungsprozess in einem Zivilverfahren um Schadenersatz und Genugtuung. Der Schweizer Wettermoderator fordert 13.352,69 Euro, also den Ersatz von Gutachterkosten, die ihm wegen der Verhaftung entstanden seien.

 In der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt traf der Fernsehmoderator am Mittwoch nach eineinhalb Jahren erstmals wieder auf seine ehemalige Geliebte Claudia D., die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Gleich nach Verhandlungsbeginn schickte der Vorsitzende Richter Richard Kästner Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten "persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören".

Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

Der 54-Jährige erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat. Claudia D. betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille.

Gericht um gütliche Einigung bemüht

Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch Claudia D. persönlich erscheinen sollten - was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist. Der Vorsitzende Richter kündigte an, zunächst eine sogenannte Güteverhandlung zu führen. Dabei versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zu erreichen.

Die 18. Zivilkammer hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit bereits vor Verhandlungsbeginn beschlossen. Erst nach Ende der Verhandlung wollen die Richter verkünden, wann sie ein Urteil verkünden oder gegebenenfalls weiter verhandeln.

Kachelmann könnte noch weitere Forderungen stellen

In der Klageschrift argumentiert Rechtsanwältin Welker wie folgt: Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf Claudia D. zukommen. Mit der Klage mache Kachelmann "lediglich einen kleinen Teil" des Schadens geltend, der ihm durch die - nach seinem Vorbringen - falsche Beschuldigung entstanden sei, heißt es in der Klageschrift. Weitergehende Schäden, etwa Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle, seien nicht Gegenstand des Verfahrens.

Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer "Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt". Sie wandten sich gegen Kachelmanns Vorwurf, es gebe eine "Opferindustrie", die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.

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