Wirtschaft

Jetzt noch Geld vom Staat retour

Heute Redaktion
Teilen

Wer in den kommenden Wochen nicht nur ans Christkind, sondern auch an den Fiskus denkt, kann noch viel Geld sparen! Das Zauberwort heißt Jahresausgleich - über diesen kann man sich bis zu fünf Jahre rückwirkend (also aktuell noch bis 2008!) viel Geld vom Staat zurückholen. "Heute" sagt, was dafür nötig ist.

Wer in den kommenden Wochen nicht nur ans Christkind, sondern auch an den Fiskus denkt, kann noch viel Geld sparen! Das Zauberwort heißt Jahresausgleich - über diesen kann man sich bis zu fünf Jahre rückwirkend (also aktuell noch bis 2008!) viel Geld vom Staat zurückholen. "Heute" sagt, was dafür nötig ist.

Der Jahresausgleich - finanztechnisch korrekt Arbeitnehmerveranlagung genannt - ist die schnellste und einfachste Methode, sich Steuergeld vom Staat zurückzuholen, das man übers Jahr zu viel bezahlt hat.

Berufstypische Arbeitskleidung ist absetzbar

Dafür müssen Sie nur jene Ausgaben, die im Rahmen des Jahresausgleichs geltend gemacht werden können, beim Finanzamt angeben, etwa: Werbungskosten sind der Klassiker zum Steuersparen. Jede beruflich bedingte Ausgabe kann Geld sparen, etwa Fortbildungskosten, Telefonspesen, Fachliteratur, Büromaterial, das Handy oder ein Computer. Anschaffungen unter 400 Euro kann man dabei sofort voll geltend machen, teurere Investitionen muss man zumindest auf drei Jahre verteilt abschreiben.

Wer einen Nebenjob hat, kann damit bis zu 730 Euro steuerfrei im Jahr dazuverdienen, aber keinesfalls  mehr. Notfalls sollte man lieber Werbekosten tätigen, um unter dieses Limit zu rutschen. Bis 2.920 Euro jährlich kann man aus dem Sonderausgaben- Topf schöpfen - das sind Ausgaben für private Lebens-und Krankenversicherungen oder für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum, wovon ein Viertel steuerwirksam wird. Allerdings darf die

Einkommensgrenze von 36.400 Euro nicht überschritten werden.

Steuerberatung nutzen und dann voll absetzen

Für Alleinverdiener/Alleinerzieher verdoppelt sich der Höchstbetrag, ab drei Kindern erhöht er sich um je 1.460 Euro. Unbegrenzt absetzbar sind Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung, der Nachkauf von Versicherungszeiten und Steuerberatungskosten.

Absetzbar sind auch Kirchenbeiträge bis 400 Euro, Spenden (bis 10 Prozent vom Einkommen) für Wissenschaft, Erwachsenenbildung, humanitäre Einrichtungen, Natur- und Umweltschutz, Tierheime oder freiwillige Feuerwehren.

Außergewöhnliche Belastungen für Krankheiten oder Behinderungen können, soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden und den Selbstbehalt von zwölf Prozent des Einkommens übersteigen, im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden. Und  Kosten für Betreuung, Kurse oder sportliche Betätigung von Kindern bis zehn Jahre können bis 2.300 Euro pro Kind abgesetzt werden.