In der Causa Buwog rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) hat die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun einen ungewöhnlichen Schritt gesetzt, um auf die bei Grassers Steuerberater vor fast einem Jahr beschlagnahmten Akten doch zugreifen zu können.
Nachdem vor einem Jahr bei Grasser und seinem Steuerberater Hausdurchsuchungen durchgeführt und Akten beschlagnahm wurden, will die Korruptionsstaatsanwaltschaft jetzt Zugriff auf die Akten. Das Oberlandesgericht Wien hatte im Februar 2012 einen Zugriff auf die beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen allgemein für unzulässig erklärt.
Die WKStA ist mit diesem Entscheid aber nicht einverstanden und regte nun die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an. Sie fordert einen Zugriff auf die bei Grassers Steuerprüfer beschlagnahmten Akten, soweit sie nicht dem Berufsgeheimnis unterliegen.
Jetzt muss die Generalprokuratur entscheiden, ob sie eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) erhebt.