Ein 44-Jähriger legte mit der Beziehung zu einer Wienerin eine Bruchlandung hin. Nun gab es am Wiener Landesgericht noch ein trauriges Nachspiel. Das Paar hatte sich schon nach wenigen Monaten wieder getrennt, beide wohnten aber auch nach der Trennung weiterhin im selben Grätzl in der Nähe der Friedensbrücke (Wien-Alsergrund).
Dort drehte der 44-jährige Hobbysportler regelmäßig seine Laufrunden. Dabei lief er ab und zu seiner Ex über den Weg. Waren diese zufälligen Treffen vielleicht ein versteckter Fall von Stalking? – das behauptete zumindest die Verflossene. Doch die Vorwürfe hielten dem Fakten-Check vor Gericht nicht Stand.
"Ich bin jeden Tag laufen", verteidigte sich der Angeklagte. "Da gab es manchmal zufällige Treffen." Bei einer Begegnung in einem Park soll es ein Schreiduell gegeben haben. "Sie ist auch in der Beziehung oft wegen Kleinigkeiten ausgerastet", so der 44-Jährige vor Gericht. "Die Situation im Park ist sehr schnell explodiert." Die Wienerin zeigte ihren Ex-Freund an, meinte, er habe sie "passiv gestalkt". Einmal habe sie ihn auch im Stiegenhaus ihrer Wohnanlage gesehen – was der Angeklagte vehement bestritt.
"Ich habe das Beziehungsende akzeptiert und eine neue Freundin." Gestalkt habe er sie nicht. Er sei selbst vom neuen Freund seiner Verflossenen verfolgt worden. "Ich habe mir gedacht, was willst du, du bist erwachsen, geh' heim."
Einmal habe er ihre Eltern im Kaffeehaus gesehen und mit dem Vater seiner Ex-Partnerin gesprochen. "Ich wollte die Sache beruhigen", rechtfertigte sich der 44-Jährige. In einem Eisgeschäft in Wien-Alsergrund eskalierte dann im Sommer ein angeblich zufälliges Aufeinandertreffen.
"Ich habe ihn am Handy blockiert, weil er mir keine sehr netten Nachrichten geschrieben hat", gab die Betroffene im Zeugenstand zu Protokoll. In dem Park sei er auf sie zugestürmt und habe sie vor ihrem Kind und ihrem neuen Freund beschimpft. "Ich hab' ihn ganz oft gesehen, weiß aber nicht, ob er mich auch gesehen hat." Gewalttätig sei er nicht gewesen, fast alle Sichtungen waren in der Wohngegend.
"Sie wohnen extrem nahe beeinander, es gibt keine Anzeichen für Stalking. Das ist einfach das Grätzl", erklärte die Richterin. "Alles war im Dunstkreis des Beziehungsendes." Der 44-Jährige wurde von allen Vorwürfen freigesprochen – rechtskräftig!