Österreich

Jugend-WG: Schuldsprüche wegen Missbrauchs

Heute Redaktion
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Der Prozess gegen drei Burschen im Grazer Straflandesgericht hat am Freitag mit unbedingten Haftstrafen geendet. Die Angeklagten hatten über Jahre hinweg vier Mädchen in einer Jugend-WG sexuell missbraucht. Die Vorfälle in der städtischen Einrichtung flogen auf, als sich eines der erst zwölfjährigen Opfer der Mutter anvertraute. Alle drei Burschen waren geständig und müssen nun eineinhalb bis zwei Jahre in Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Übergriffe sollen Anfang 2010 begonnen und drei Jahre lang gedauert haben. Die heute 17-jährigen Beschuldigten stammen aus Österreich, der Dominikanischen Republik und Brasilien und waren mit den Mädchen zusammen in der Wohnung untergebracht. Die zur Tatzeit neun- bis elfjährigen Opfer sollen teilweise gemeinsam missbraucht worden sein.

Mit Handys mitgefilmt

"Sie haben sich unmittelbar nacheinander an den Mädchen vergangen, teilweise auch gemeinsam, indem die anderen das Opfer festgehalten haben", schilderte Anklägerin Katharina Tauschmann die Taten. Dabei hätten sie "gelacht und sich amüsiert, teilweise auch mit dem Handy gefilmt."

Burschen mit argen Vorgeschichten

Eines der Mädchen erzählte schließlich seiner Mutter von den Vorfällen, und so kam alles ans Licht. Wie kompliziert der Fall ist, zeigt die Tatsache, dass die Staatsanwältin trotz aller Leiden der Mädchen betonte: "Es geht nicht nur um die Opfer, sondern auch um die Täter" und verwies auf die Vorgeschichte der Burschen, die von Gewalt und desolaten Verhältnissen geprägt ist.

Alle drei bekannten sich von Anfang an schuldig und haben zur Aufklärung des Falls beigetragen. Zwei der Burschen müssen für zwei Jahre unbedingt in Haft, der dritte 17-Jährige bekam eineinhalb Jahre Haft. Zwei der Jugendlichen akzeptierten ihre Strafe sofort, der dritte bat sich drei Tage Bedenkzeit.

Ermittlungen gegen Mutter

Die Mutter eines der Burschen soll, nachdem sie von den Vorfällen erfahren hat, mit Gewalt gegen ihren Sohn reagiert haben - derzeit wird daher auch gegen sie ermittelt. Eingestellt wurden hingegen die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes.