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Teenie sticht Mann nieder: "Egal, ich bin erst 14!"

Heute Redaktion
13.09.2021, 22:26

Obwohl er sein Opfer mit mehreren Messerstichen beinahe umgebracht hatte, zeigte der 14-Jährige keinerlei Reue – er glaubt sich im Schutz des Gesetzes.

Ein 22-Jähriger ist auf einem Spielplatz in einem Berliner Hinterhof von einer Gruppe Jugendlicher attackiert und lebensgefährlich worden, nur durch eine Not-Operation konnte er gerettet werden – der mutmaßliche Täter zeigt hingegen keinerlei Reue.

Kurz nach seiner Festnahme soll er gegenüber Polizisten noch sein Opfer verhöhnt haben. Als der Exekutivbeamte versuchte, ihm klarzumachen, dass er beinahe einen Menschen getötet habe, soll der Teenager ohne jede Gefühlsregung geantwortet haben: "Ist mir doch egal, hat er verdient. Außerdem bin ich erst 14!" Das berichtete die deutsche "Bild"-Zeitung am heutigen Donnerstag.

Der Vorfall hatte sich am Mittwoch gegen 11.10 Uhr am Büdnerring in Reinickendorf (siehe Karte) im Norden der deutschen Bundeshauptstadt ereignet. Das spätere Opfer hatte offenbar auf einer Parkbank auf die Teenager gewartet.

Opfer überlebte nur knapp

Im folgenden Streit zückte einer der Jugendlichen ein Messer und rammte die Waffe dem 22-Jährigen mehrmals in den Körper – er wurde in die Lunge, im Beckenbereich und in den Oberschenkel getroffen. Nur knapp verfehlte die Klinge eine lebenswichtige Arterie.

Als die Teenager sahen, wie der junge Mann blutend zusammensackte, nahmen sie die Beine in die Hand und flüchteten. Einer der Buben schnappte sich das Messer des mutmaßlichen Täters und warf es auf Höhe einer Schule in eine Grünanlage.

Allerdings waren sie bei ihrer Bluttat beobachtet worden: Zeugen alarmierten die Polizei, der mutmaßliche Täter konnte durch einen Beamten in zivil auf einem Bahnhof festgenommen werden.

14-Jähriger ist strafmündig

Jetzt wird der eiskalte Bub erstmal Bekanntschaft mit einem Haftrichter machen, gegen ihn laufen Ermittlungen wegen des versuchten Tötungsdeliktes, wie aus dem Bericht der Zeitung hervorgeht.

Was der Bub offenbar nicht weiß, er kann sehr wohl für seine Bluttat belangt werden. Da er sein 14. Lebensjahr schon vollendet hat, fällt er in Deutschland unter das Jugendstrafgesetz und ist de jure individuell strafrechtlich verantwortlich – ihm droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in einem Jugendgefängnis.

(rcp)

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