Österreich

Familie muss 5.000 Euro "an Kanzler" zahlen

Heute Redaktion
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Die junge Familie muss Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen.
Die junge Familie muss Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen.
Bild: iStock/Symbolblld

Schock für eine Familie in OÖ. Diese soll 5.000 Euro Kinderbetreuungsgeld "an den Kanzler" zurückzahlen. Der Grund: Der Antrag war falsch gestellt worden.

Es war ein Schock für die junge Familie. Vier Jahre nach der Antragsstellung flatterte ihr ein Brief der OÖ Gebietskrankenkasse ins Haus.

Der unerfreuliche Inhalt: Die Eltern müssen das Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2014 zurückzahlen. Und das sind immerhin mehr als 5.000 Euro.

Der Hintergrund, so die Arbeiterkammer in einer Aussendung: Der junge Familienvater, ein Metallfacharbeiter, hatte irrtümlicherweise den Antrag gestellt, den eigentlich seine Frau hätte stellen müssen. Da die Frau in Karenz war und der Vater seiner Arbeit nachging, wurde die gesetzliche Einkommensgrenze überschritten.

Der Mann wandte sich an die AK. Die fand heraus, dass die OÖGKK nur ausführendes Organ war, die eigentliche Zuständigkeit liegt beim Bundeskanzler.

Bundeskanzler ist zuständig



Geregelt ist das im Paragraph 25, Absatz 2, des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Da heißt es: "Die Krankenversicherungsträger (…) in ihrer Funktion als Kompetenzzentrum und Verbindungsstelle haben die ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich nach den Weisungen des Bundeskanzlers zu vollziehen."

Die Arbeiterkammer kontaktierte darauf Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) direkt, mit der Bitte, eine gütliche Lösung zu finden. Doch die Rückforderung blieb aufrecht.

Für AK-Präsident Kalliauer unverständlich: "Wenn ich mir den Zweck des Kinderbetreuungsgeldes vor Augen führe, ist eine derart formalistische Vorgehensweise nicht nachvollziehbar."

"Die Rückforderung ist eine hohe Belastung für die junge Familie. Ich appelliere daher an den Bundeskanzler, dieses Problem zu beheben", so Kalliauer weiter.

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