Österreich

Junge Opfer bedroht, "entführt" und ausgeraubt

Heute Redaktion
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Die beiden Angeklagten sollen zwei Nachtschwärmer mit Messern bedroht haben.
Die beiden Angeklagten sollen zwei Nachtschwärmer mit Messern bedroht haben.
Bild: Walter Meier

Zwei Männer (28, 17) sollen zwei Burschen (20) mit dem Messer bedroht, in einem Keller beraubt und danach noch in eine Opferwohnung dirigiert haben.

Wegen "schweren Raubes" sowie Vergehen nach dem Waffengesetz müssen sich heute am Linzer Landesgericht zwei Männer (28, 17) verantworten.

Sie sollen am späten Abend des 12. August letzten Jahres zwei 20-Jährigen im Bereich Wienerstraße/Anzengruberstraße in Linz aufgelauert haben. Diese waren gerade auf dem Weg in ein Lokal. Laut Anklage zückten sie jeweils ein Messer und zwangen sie ihnen in eine nahegelegene Asylunterkunft in der Hamerlingstraße zu folgen.

Dort sollten sich die Nachtschwärmer auf Matratzen hinlegen. Laut Anklage mussten die Opfer ihre Geldbörsen und Handys hergeben. Insgesamt erbeuteten die Angreifer 165 Euro.

Das kriminelle Duo hatte aber noch nicht genug. Die Angeklagten sollen die beiden Nachtschwärmer als Geiseln genommen haben, forderten sie auf zur Wohnung eines der Opfer zu gehen. Auch diese lag ganz in der Nähe des Angriffsortes.

Dort sollten die 20-Jährigen den Räubern weitere Wertgegenstände aushändigen.

Mutter aufgewacht



Dank der Mutter eines der Opfer, die durch den Lärm aufwachte, und deren Lebensgefährte konnte das Martyrium beendet werden. Die Frau schrie laut, soll einen Angreifer zur Seite gedrängt haben.

Die Täter ergriffen daraufhin die Flucht. Mithilfe einer DNA-Analyse konnte das Duo aber später ausgeforscht werden.

Der ältere Angreifer soll außerdem mit großen Mengen Crystal Meth gehandelt haben. Zudem soll er noch 1.000 Ecstasy-Tabletten und zwei Kilogramm Cannabiskraut gewinnbringend verkauft haben.

Dem 17-Jährigen wird ein vorhergehender Raub sowie ein versuchter Raub angelastet.

Dem Älteren drohen bis zu 15 Jahre Haft. Der 17-Jährige muss im Fall einer Verurteilung mit bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis rechnen.



(mip)

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