Wer während des Lockdowns mit Freunden draußen unterwegs war, riskierte ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Einige bekamen die Strafe tatsächlich auch aufgebrummt. Nun ist aber klar: Diese hätten gar nicht ausgestellt werden dürfen. Denn die Corona-Verordnung ist laut dem Verfassungsgerichtshof gesetzeswidrig. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer zeigte sich in der ZiB2 wenig überrascht: "Die Verordnung ist eindeutig gegen den Gesetzestext".
Er kann sich aber vorstellen, dass diese Verordnungen erlassen wurden, weil man schnell handeln musste. "Es war eine dramatische Situation", so Mayer. Jedoch hätte nach wenigen Wochen schon klar sein müssen, dass diese Verordnung "höchst gesetzeswidrig" ist.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht immer von "juristischen Spitzfindigkeiten". Mayer widerspricht ihm da jedoch: "Das sind klare Gesetzeswidrigkeiten!"
Was bedeutet das aber nun konkret für diejenigen, die eine Corona-Strafe erhalten haben? Mayer erklärt das so: "Wir leben in einem Rechtsstaat. Wer glaubt, er wird zu unrecht bestraft wird, muss den Rechtsweg gehen" Bedeutet aber auch: "Wer bezahlt hat, der hat keine Möglichkeit von dieser Strafe weg zu kommen".
Auch die Verordnung, die aktuell in Kraft ist, sei laut Mayer gegen das Gesetz. Jedoch müsse man sich trotzdem dran halten. Der Verfassungsjurist beschriebt ein absurdes Szenario: "Man muss sich daran halten, ansonsten wird man gestraft. Gegen diese Strafe kann man aber vorgehen und muss diese dann ziemlich sicher nicht bezahlen". Er finde den Mindestabstand dennoch vernünftig und rät dazu diesen auch einzuhalten.
Auch die Öffnung der Baumärkte wurden vom Verfassungsgerichtshof kritisiert. Denn diese durften zwei Wochen vor allen anderen Geschäften öffnen. Mayer: "Der Gesundheitsminister hätte dokumentieren müssen, weshalb Baumärkte geöffnet werden." Damit wäre alles rechtens gewesen. "Wenn ich als Geschäft betroffen wäre, dann würde ich Schadensersatz anfordern", so der Verfassungsjurist. Wie erfolgreicht man aber damit sein würde, könne er nicht abschätzen.