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Justiz beantragt Auslieferung von Rohr

Heute Redaktion
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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität des Kärntner SPÖ-Klubobmanns Reinhart Rohr beantragt. Wie die "Kleine Zeitung" online berichtete, ist der Antrag am Mittwoch beim Landtagsamt eingelangt. Auslöser war eine Anzeige des FPK-Landtagsklubs, in der Rohr Untreue vorgeworfen wird. Rohr selbst sieht darin einen Versuch der Freiheitlichen, ihn "anzupatzen". Er rechne noch mit weiteren Anzeigen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität des Kärntner SPÖ-Klubobmanns Reinhart Rohr beantragt. Wie die "Kleine Zeitung" online berichtete, ist der Antrag am Mittwoch beim Landtagsamt eingelangt. Auslöser war eine Anzeige des FPK-Landtagsklubs, in der Rohr Untreue vorgeworfen wird. Rohr selbst sieht darin einen Versuch der Freiheitlichen, ihn "anzupatzen". Er rechne noch mit weiteren Anzeigen.

Die FPK ortet in einem vom Land bezahlten Inserat in einer Feuerwehrzeitung im Wahljahr 2009 eine "auffällige Ähnlichkeit" mit SPÖ-Inseraten. Der zweite Vorwurf lautet, dass ein Aschermittwochstreffen, für das angeblich Landesgelder geflossen sind, zu Parteiwerbezwecken missbraucht worden sein soll. Rohr bezeichnete die Vorwürfe als Unsinn: "Ich habe zuletzt im Dezember von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung über die Einstellung eines Verfahrens bekommen, wo ebenfalls die FPK Anzeige erstattet hat, bis zur Einstellung wusste ich nicht einmal von der Anzeige."

Die Anzeigen sind übrigens laut Rohr samt und sonders vom Kärntner FPÖ-Obmann Christian Leyroutz, im Brotberuf Rechtsanwalt, erstattet worden.

ÖVP und Grüne gelassen

Auswirkungen auf die Designierung von Rohr als Erster Landtagspräsident im neu zu konstituierenden Landesparlament sehen weder er noch SPÖ-Chef Peter Kaiser. Auch die präsumptiven Koalitionspartner ÖVP und Grüne kommentierten die Causa gelassen.

So meinte der designierte Grün-Landesrat Rolf Holub: "Eine Anzeige reicht nicht für Konsequenzen, eine Anklage schon." ÖVP-Landesrat Wolfgang Waldner meinte, bei einer Anklage müsse es einen Rücktritt geben, Anzeigen könne aber jeder erstatten, das sei keine Basis für Konsequenzen.