Österreich

Justiz-Irrsinn um Wiener Gürtel-Boss

Justiz-Skandal um den mutmaßlichen Wiener Gürtel-Boss Richard St., gegen den eine Mafia-Klage läuft, befindet sich seit Mittwoch auf freiem Fuß.

Heute Redaktion
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Justiz-Skandal um den mutmaßlichen Wiener Gürtel-Boss Richard St., gegen den eine Mafia-Klage läuft: Der 41-Jährige befindet sich seit Mittwoch auf freiem Fuß.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Enthaftung von Richard St. angeordnet, nachdem seine zweijährige U-Haft abgelaufen war. Und das, ohne dass die Hauptverhandlung gegen Richard St. und insgesamt fünf Mitangeklagte begonnen hätte!

U-Haft überschritten

Gemäß Paragraf 178 Strafprozessordnung (StPO) darf bei einem Verdächtigen, gegen den wegen eines Verbrechens ermittelt wird, das mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, die U-Haft bis zum Beginn der Hauptverhandlung zwei Jahre nicht übersteigen. Diese Frist ist bei Richard St. und dem mitangeklagten “Vize” Peter A. überschritten worden.

Verhaftung in München

Richard St. war am 4. April 2010 bei seiner Ankunft aus der Dominikanischen Republik am Münchner Flughafen verhaftet und nach seiner Überstellung nach Wien in U-Haft genommen worden. Das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wien ermittelten fieberhaft gegen den mutmaßlichen Rotlicht-Capo, taten sich mit dem Sammeln von belastendem Beweismaterial aber schwer, weil es der Bande um Richard St. gelungen sei, “die durch die strafbaren Handlungen geschädigten Personen einzuschüchtern”, wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella in ihrer Anklageschrift schreibt.