Österreich

Justizbeamter hatte Sex mit Insassinnen: Vergewaltig...

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Im Prozess gegen einen Justizwachebeamten der Justizanstalt Josefstadt, der unter Ausnützung seiner Stellung zwei weibliche Häftlinge sexuell bedrängt und mit einer der beiden im Gefängnis sogar einen vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll, hat Einzelrichter Andreas Böhm am Freitag im Landesgericht ein überraschendes Unzuständigkeitsurteil gefällt. Er begründete das mit der Indizien-Lage.

Im Frauentrakt der Wiener Justizanstalt Josefstadt soll Inspektor Gerald P. (40) zwei Insassinnen verboten nahe gekommen sein. Der Verdacht der Vergewaltigung steht jetzt im Raum. Laut Ermittlungen ließ sich der Wachebeamte (Spitzname: "Elvis") von der einen Gefangenen oral befriedigen, mit der anderen kam es zu Geschlechtsverkehr. Die Frauen vertrauten sich einer Beamtin an, die den Fall anzeigte.

"Ich habe nichts gemacht, Herr Rat"

Der (suspendierte) Verdächtige stand am Freitag vor Gericht. Doch der Prozess war rasch zu Ende. Für Richter Andreas Böhm sei es "zwingend" erforderlich, dass ein Schöffensenat die Vorwürfe gegen den 41-Jährigen prüft.

Während die Staatsanwaltschaft dem Beamten lediglich den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ankreidete, gelangte der Richter nach der zeugenschaftlichen Befragung einer betroffenen Frau zu einer anderen Ansicht: "Wenn diese Vorfälle so wie von den Insassinnen beschrieben stattgefunden haben, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt."

Bis zu 10 statt 3 Jahren Haft

Damit geht es für den Beamten, der sich vehement "nicht schuldig" bekannt hatte ("Ich habe nichts gemacht, Herr Rat"), in dem Verfahren nicht mehr um maximal drei Jahre Haft. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für Vergewaltigung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.