Der Hauptangeklagte in der Justizdaten-Affäre musste am Dienstag in Wien vor Gericht - allerdings nicht wegen der gestohlenen Justizdaten, sondern wegen Besitzes und Weitergabe von Kinderpornografie. Die Richterin verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen den 68-Jährigen.
Der musste am Dienstag in Wien vor Gericht - allerdings nicht wegen der gestohlenen Justizdaten, sondern wegen Besitzes und Weitergabe von Kinderpornografie. Die Richterin verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen den 68-Jährigen.
Der ehemalige Betreiber einer Kreditauskunftei soll zwischen 2002 und 2010 haben. Am Dienstag ging es aber um Besitz und Weitergabe von kinderpornografischem Material, das im Zuge einer Hausdurchsuchung auf seinem PC sichergestellt worden war.
Es handelte sich dabei um einen "Zufallsfund " - die Festplatte war beschlagnahmt worden, weil man darauf für die Aufarbeitung der Justizdaten-Affäre maßgebliche Dateien vermutete.
Kinderpornos "aus Langeweile" runtergeladen
Der 68-Jährige gab vor Richterin Susanne Lehr unumwunden zu, sich über ein Filesharing-Programm Videos mit kinderpornografischen Handlungen besorgt, abgespeichert und angeschaut zu haben. Er habe dabei aber "keine sexuelle Lust empfunden", betonte er. Sein Antrieb sei "Langeweile" gewesen, "wenn gerade nichts zu tun war".
Er habe "natürlich" gewusst, dass es verboten war, sich derartiges Material zu beschaffen. "Aber aus der Psychologie wissen wir, dass das Verbotene einen Reiz hat. Selbst in der Nazi-Zeit, wo auf das Hören von Feindsendern die Todesstrafe gestanden ist, wissen wir aus der Geschichte, dass Tausende Feindsender gehört haben", dozierte der Angeklagte.
Angeklagter: Vergehen nur "Bagatelle"
Er glaube nicht, "dass ich damit die Kinderpornografie gefördert habe", stellte er weiter fest. Er sehe das inkriminierte Verhalten vielmehr als "Bagatelle" an: "Das Verschulden halte ich für gering im Vergleich zu den Verfehlungen der Justiz, wo Kriegsverbrecher freigesprochen worden sind."
Nach weiteren, teilweise wirren Ausführungen des 68-Jährigen verhängte die Richterin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe für den Besitz und die Weitergabe der verbotenen Video-Dateien, die der Mann auch anderen Nutzern der betreffenden Filesharing-Sofware zur Verfügung gestellt hatte.
Die Strafe wurde dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig, sein Verteidiger hatte dagegen keine Einwände.
Justizdaten-Verhandlungen noch ausständig
Termin für seine ausstehende Verhandlung in der Justizdaten-Affäre gibt es für den 68-Jährigen noch keinen. Während zwölf korrupte Gerichtsbedienstete im vergangenen Oktober im Grauen Haus wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt wurden, hatte der Mann unmittelbar vor der Hauptverhandlung wiederholt versucht, sich das Leben zu nehmen. Er wurde daraufhin als vorübergehend nicht verhandlungsfähig eingestuft und das gegen ihn gerichtete Verfahren zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ausgeschieden.
Wie am Dienstag im Straflandesgericht in Erfahrung zu bringen war, wird der Schöffenprozess 2014 nachgeholt - möglicherweise aber erst, nachdem eine Entscheidung über die Rechtsmittel der in erster Instanz schuldig erkannten und nur teilweise vom Dienst suspendierten Justizmitarbeiter vorliegt.