Politik

Justizreform bringt uns Haftstrafe per Strafzettel!

Heute Redaktion
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Die geplante Justizreform von Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) lässt die Wogen hochgehen. Geplant ist nämlich, das Mandatsverfahren wieder einzuführen. Mit diesem können Vergehen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe per Strafzettel sofort abgeurteilt werden - ohne dass es einen gerichtlichen Prozess gibt.

Die von Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) lässt die Wogen hochgehen. Geplant ist nämlich, das Mandatsverfahren wieder einzuführen. Mit diesem können Vergehen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe per Strafzettel sofort abgeurteilt werden - ohne dass es einen gerichtlichen Prozess gibt.

Der , dass Verfahren bei kleinen Delikten (mit Strafdrohung von Geldstrafe oder maximal einem Jahr Freiheitsstrafe), wenn der Beschuldigte geständig und damit einverstanden ist, ohne mündliche Verhandlung mit einer Strafverfügung des Richters beendet werden. Kurz gesagt: Wie beim Falschparken bekomme der Beschuldigte auch für anderen Vergehen einen Strafzettel und wandert im Extremfall per Brief ins Gefängnis.

Richtern und Rechtsanwälten ist dies zu extrem. Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, erklärt, dass der Justizminister mit dem Mandatsverfahren zwar eine Forderung der Richterschaft aufgenommen habe, der Schritt in dieser Form aber zu weit gehe. Zinkl ist auch "verärgert", dass der Justizminister seinen Plan präsentiert habe, ohne vorher das Gespräch mit den Standesvertretern zu suchen.

Das sagen die Parteien dazu

Die Grünen warnten vor einem "Schnellschuss" und sehen intensiven Gesprächsbedarf. Man müsse das Mandatsverfahren mit Experten diskutieren - bei unbedingten Haftstrafen solle sich ein Richter in jedem Fall einen persönlichen Eindruck vom Täter machen, so Justizsprecher Albert Steinhauser.

Wenig begeistert zeigte sich die FPÖ. Mit einer Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft seien von Brandstetters Vorschlag auch Delikte wie Raufhandel, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Stalking oder Sachbeschädigung erfasst. Diese "mit Organstrafmandaten, ähnlich wie bei Verkehrssündern" zu ahnden - und dabei ohne Prozess Haft bis zu verhängen - hält Justizsprecher Harald Stefan für falsch.