Österreich

Juwelierraub: 27-Jähriger freigesprochen

Heute Redaktion
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Mit einem Freispruch für den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes hat am späten Donnerstagabend in Eisenstadt der Prozess um den Überfall auf den Juwelier Hohensteiner im Jahr 2005 geendet. Der 27-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und schwerem Raub zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen verneinten in ihrer Entscheidung die Frage, ob der 27-jährige Serbe des Mordes schuldig sei, mit fünf zu drei Stimmen.

Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe unter Bedachtnahme auf eine Verurteilung in Spanien. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war, fand die Verhandlung vor einem Geschworenengericht für Jugendstrafsachen statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Am 28. November 2005, kurz nach 16 Uhr, hatte ein maskiertes Trio beim Juwelier Hohensteiner in der burgenländischen Landeshauptstadt zugeschlagen: Während ein Täter die Frau des Juweliers mit einer Pistole bedrohte, zertrümmerten die anderen mit überdimensionalen Schraubenziehern Glasvitrinen und rafften kostbare Uhren im Gesamtwert von 448.910 Euro in mitgebrachte Taschen.

Mitarbeiter wollte Täter aufhalten

Der damals 22-jährige Uhrmacher hatte in einem hinteren Raum des Geschäfts einen heftigen Disput mitbekommen. Er löste den akustischen Alarm aus und zwang die Räuber so zur Flucht. Der Mitarbeiter eilte den Tätern nach. Als er versuchte, einen der Männer aufzuhalten, schoss ihn dieser "ohne zu zögern und aus kürzester Entfernung" ins Gesicht, so Staatsanwalt Christian Petö. Der Mitarbeiter wurde dadurch zum Pflegefall und starb am 20. März 2013 an akuter Hirnlähmung.

Laut dem Staatsanwalt gehörte der angeklagte 27-jährige Serbe zu einer europaweit agierenden, auf Blitzüberfälle spezialisierten Bande. Während er sich im gesamten Vorverfahren der Aussage entschlagen hatte, wartete er zum Auftakt der Hauptverhandlung mit einer neue These auf: Nicht er selbst, sondern ein vierter Räuber, von dem es keine Spuren gab, habe den Schuss auf den Uhrmacher abgegeben. Dass er beim Überfall dabei gewesen sei, gab er zu.

Der "vierte Mann" war allerdings im Jahr 2011 verunglückt und deshalb nicht mehr greifbar. Lebende Hintermänner und Komplizen wollte der 27-Jährige hingegen nicht belasten, weil er vor ihnen Angst habe.

Geschworene sahen keine Mordabsicht

Der Schuldspruch begründe sich auf dem Wahrspruch der Geschworenen, so die Vorsitzende des Schwurgerichts, Birgit Falb. Als mildernd seien das teilweise Geständnis sowie der ordentliche Lebenswandel und das Alter unter 21 Jahren zum Tatzeitpunkt zu berücksichtigen gewesen. Erschwerend wertete das Gericht das Zusammentreffen strafbarer Handlungen und das Vorliegen von zwei Qualifizierungsgründen beim Raub.

Der 27-Jährige war am 22. Jänner dieses Jahres vom Madrider Strafgericht Nr. 22 ebenfalls wegen Raubes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung galt es bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

Für den Ankläger ein schwerer Rückschlag: "Ich bin fest davon überzeugt, dass er der Todesschütze ist, der diese schreckliche und abscheuliche Tat begangen hat", hatte Christian Petö vor dem Urteil erklärt. Jahrelange Ermittlungen und die Zeugenaussagen hätten gezeigt, dass es für die Existenz des vom Angeklagten belasteten vierten Räuber "keinen Anhaltspunkt" gebe: "Er hat es halt einfach selbst erfunden."

"Sie hat uns belogen"

Der Aussage der Mutter des verstorbenen angeblichen vierten Komplizen war Anfangs keinen Glauben geschenkt worden: "Sie hat uns belogen." Bei der Strafbemessung sprach man sich für die höchstmögliche Strafe aus, um dem bedauernswerten Opfer "einen kleinen Teil an Gerechtigkeit" zurückzugeben.

Ihr Mandant sei zum Raub geständig, sage aber: "Ich bin kein Mörder. Ich habe auf niemanden geschossen", erklärte Verteidigerin Heike Sporn. Im Verfahren hätten viele Schlussfolgerungen gezogen werden müssen, "weil es anhand der Beweisergebnisse nicht anders geht."

"In diesem Verfahren gibt es sehr viele Unklarheiten und viele mögliche Varianten", stellte Sporn vor der Urteilsverkündung fest. Ihr Mandant sei im Vorfeld in die Entscheidung, dass bei dem Raub eine Waffe verwendet wird, nicht eingebunden gewesen. Zudem sei er damals "gerade 18 Jahre alt" gewesen, was auch beim Strafmaß eine Rolle spiele. Der Senat muss dabei auch auf eine Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Raubes in Spanien Bedacht nehmen.

Der Angeklagte wurde schließlich wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und schweren Raub zu sechs Jahren Haft verurteilt.