Österreich

Juwelierraub war nur vorgetäuscht - Angeklagter frei

Heute Redaktion
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Bild: Symbolfoto

Eine kuriose Wende nahm ein Prozess um einen vermeintlichen Juwelierraub in der Wiener Innenstadt am Montag. Der 28-Jährige Angeklagte beteuerte, der Überfall sei nur fingiert gewesen. Der Richter glaubte ihm und sprach ihn frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem 28-Jährigen wurde vorgeworfen, am 30. Dezember 2013 einen Juwelier in der Wiener Innenstadt überfallen und dabei Diamanten im Wert von 700.000 Euro erbeutet zu haben. Seit Ende September saß er deshalb in Untersuchungshaft.

Beim Prozess am Montag kam die unerwartete Wende: Der 28-Jährige erklärte, der Überfall sei fingiert gewesen. Er sei von einem Bekannten zu dem Juwelier geschickt worden und habe diesem wie vereinbart in der Göttweihergasse - der engen, kurzen Verbindung zwischen Spiegelgasse und Seilergasse - eine Aktentasche abgenommen. Der Juwelier selbst habe ihn mit den Worten "Zeig mir die Pistole!" noch aufgefordert, ihm eine Schusswaffe gegen den Bauch zu drücken.

"Schmetterlinge im Bauch"

Die Aktentasche sei aber leer gewesen. Die Inszenierung war Teil eines Versicherungsbetrugs. Er habe die leere Tasche daher in einen Mülleimer geworfen, so der 28-Jährige. "Ich weiß, Sie glauben mir nicht. Aber es war so", hatte der vermeintliche Räuber, der bisher berichtlich unbescholten war, zu Beginn seiner Einvernahme erklärt.

Er habe aus Nervosität sogar "Schmetterlinge im Bauch gehabt". Für seine schauspielerische Leistung habe er nachher von seinem Bekannten - seiner Darstellung zufolge der Mittelsmann zum Juwelier - 2.000 Euro bekommen.

Juwelier verteidigte sich: "Irrsinn!"

Der solcherart des versuchten Versicherungsbetrugs bezichtigte Juwelier - sein Geschäft befindet sich in bester Lage und genießt einen respektablen Ruf - beteuerte im Zeugenstand, er wäre tatsächlich überfallen und um Schmuck im Wert von 700.000 Euro erleichtert worden.

Er unternehme regelmäßig mit noch weit kostbareren Steinen Gänge, um diese im Kollegenkreis feilzubieten bzw. bearbeiten zu lassen: "Die ganze Stadt weiß das. Man kennt sich halt in dieser Straße", so das vermeintliche Opfer. "Es gibt immer jemanden, der was weiß." Der Vorwurf, er habe den Raub inszeniert sei "ein Witz, ein Irrsinn".

Keine "hellseherischen Fähigkeiten" - Freispruch

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten am Ende frei. Vor allem der Umstand, dass sich dieser mit einem Taxi zum angeblichen Tatort bringen und von dort wieder wegchauffieren hatte lassen, irritierte das Gericht: Der vermeintliche Räuber hatte dazu einen Bekannten gerufen, der ihn sogar in seinem Handy abgespeichert hatte.

Um die Route des Juweliers zu kennen und ihn in der Göttweihergasse zu erwischen, hätte der Angeklagte darüber hinaus "nahezu hellseherische Fähigkeiten"! haben müssen, urteilte das Gericht.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Es obliegt nun der Anklagebehörde, angesichts der jüngsten Entwicklungen allenfalls Ermittlungen wegen Betrugsverdachts in die Wege zu leiten bzw. wieder aufzunehmen.