Haustiere

Hund aus Tierheim erstochen - das Urteil erschüttert

Anfang dieses Jahres erlangte Tierheimhündin "Roxy" traurige Berühmtheit. Ein paar Wochen nach der Adoption wurde sie vom Herrchen einfach erstochen.

Christine Kaltenecker
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"Roxy" wurde nur drei Wochen nach ihrer Adoption in Kärnten ermordet.
"Roxy" wurde nur drei Wochen nach ihrer Adoption in Kärnten ermordet.
Facebook / Tiko – Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten

Könnt ihr euch noch an die süße Dobermann-Schäferhundmischlingshündin "Roxy" erinnern? Anfang des Jahres berichtete Heute.online vom traurigen Schicksal der Tierheimhündin aus Kärnten. Bereits ein paar Wochen nach der Adoption, wurde "Roxy" vom zuvor völlig unauffälligen Herrchen mit mehreren Messerstichen getötet und wie ein Stück Abfall im Müll entsorgt. Nun stand der Täter vor Gericht.

Tierquälerei und gefährliche Drohung

Am 03. März 2021 stand nun "Roxys" Mörder vor dem Landesgericht in Klagenfurt und wurde wegen Tierquälerei und gefährlicher Drohung zu acht Monaten Haft (zwei davon unbedingt) und einer Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden. Wie sich nun herausstellte, war der Angeklagte während seiner Tat schwer betrunken und konnte sich auch kaum daran erinnern. Laut Sachverständiger wurde "Roxy" nicht einfach "nur" erstochen , sondern generell brutal mit Schlägen und Tritten misshandelt von dem 40-jährigen Kärntner misshandelt worden.

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    Ihre früheren Betreuer sind geschockt: Hündin Roxy wurde kurz nach ihrer Adoption ermordet
    Ihre früheren Betreuer sind geschockt: Hündin Roxy wurde kurz nach ihrer Adoption ermordet
    Facebook / Tiko – Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten

    Mord an Ex-Freundin geplant?

    Das psychiatrische Gutachten enthält ein massives Alkoholproblem des Täters und weist auch auf Wiederholungsgefahr bei weiterem Alkoholkonsum hin. Ein Nachbar des Tatverdächtigen sagte aus, dass der Kärntner kurz nach dem Hundemord gesagt haben soll: "Jetzt weiß ich, wie es geht" und wies auf einen "Probelauf" für die Ex-Freundin des Angeklagten hin. Der 40-Jährige bestritt die Aussagen nicht, sondern meinte angeblich nur, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne, weil er viel zu betrunken war. Der Richter kam dem Antrag des Verteidigers nach und sprach eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug bis zum Freiwerden eines Therapieplatzes aus.