Kärnten

Kärnten weitet Maskenpflicht aus

Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat am Dienstag eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht verordnet.

Heute Redaktion
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Nach Velden und Co. muss auch in Spittal an der Drau am Abend eine Maske getragen werden.
Nach Velden und Co. muss auch in Spittal an der Drau am Abend eine Maske getragen werden.
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In den Touristen-Hotspots wie etwa am Wörthersee, Faaker See und Klopeiner See gilt sie bereits. Auch in Wolfsberg muss man am Wochenende ab 21 Uhr eine Maske an bestimmten öffentlichen Orten tragen. Jetzt haben die Behörden für Spittal an der Drau hat auch eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verordnet, berichtet "orf.at"

Diese gilt an den kommenden sechs Freitagen für "Dämmer-Shopping Events" von 18.00 Uhr bis 2.00 Uhr früh im Stadtkern von Spittal und entlang der Lokalitäten-Meile.

Sicherheitsabstand schwierig

Traditionell finden ab diesen Freitag, 24. Juli, und in weiterer Folge an fünf weiteren Freitagen (31. Juli, 7., 14., 21., und 28. August) in Spittal/Drau die Dämmer-Shopping Events statt. Unter Zugrundlegung einer medizinischen Stellungnahme habe sich die BH Spittal nun entschlossen, als Vorsichtsmaßnahme eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht zu erlassen.

Da die Besucher den Mindestabstand nicht einhalten können, sind sie verpflichtet, an öffentlichen Orten im Stadtkern von Spittal und entlang der Lokalmeile einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Neben der Tatsache, dass nicht durchgehend der Mindestabstand gewährleistet werden kann, wäre es zudem auch schwierig, eine etwaige Kontaktpersonenerhebung in diesem Zusammenhang durchzuführen.

Die Verordnung gilt für folgende öffentliche Orte:

Die Drautal Straße B 100 ab der Lieser-Brücke (Brückenstraße – Hauptplatz – Burgplatz – Tiroler Straße) bis auf Höhe Objekt Tiroler Straße 2 (Firma Gloriette).

Die Katschberg Straße B 99 ab der Burgplatzkreuzung bis auf Höhe Objekt Neuer Platz 19 (Filiale Austrian Anadi Bank) inklusive des Neuen Platzes.

Die Rathausgasse, den Rathausplatz sowie Am Rathausplatz, die Ebnergasse und die Siebenbürgergasse – jeweils im gesamten Verlauf und für die Bernhardtgasse von der Kreuzung mit der Katschberg Straße B 99 bis zur Kreuzung mit der Liesersteggasse und für die Liesersteggasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100).

Die Ortenburger Straße (Baldramsdorfer Straße L 5) von der Abzweigung am Hauptplatz (B 100) bis zur Kreuzung Jahnstraße – die Jahnstraße bis zur Kreuzung mit der Litzelhofenstraße – für die Litzelhofenstraße bis zur Kreuzung mit der Kirchgasse, die Kirchgasse und die Grebmergasse – im gesamten Verlauf sowie für die Bogengasse von der Kreuzung mit der Kirchgasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100) und in die Lederergasse und der Ponauer Straße von der Kreuzung mit der Bogengasse bis auf Höhe Objekt Ponauer Straße 3a.

Für den Bereich des Schlossparks rund um den Springbrunnen und die Zugänge zum Springbrunnen, abzweigend von der Burgplatzkreuzung (B 100 – B 99) und vom Gendarmerieplatz.

Eingeschlossen sind auch die Parkplätze und die begleitenden öffentlichen Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr (wie Gehsteige, Gehwege, Stiegenab- bzw –aufgänge).

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    Ab 21 Uhr gilt in den beliebten Kärntner Tourismus-Orten die Maskenpflicht.
    Ab 21 Uhr gilt in den beliebten Kärntner Tourismus-Orten die Maskenpflicht.
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