Kärnten

Kärntner wollte im Rausch 2.500 € teuren Dackel stehlen

Weil er einen Dackel stehlen wollte und einen Traktor illegal in Betrieb nahm, stand ein Kärntner (23) heute vor Gericht.
Christine Ziechert
09.03.2022, 17:36

Der 23-Jährige, der bereits mehrfach vorbestraft ist, stand heute, Mittwoch, vor dem Landesgericht Klagenfurt. Der Kärntner wollte im Vorjahr im Vollrausch einen 2.500 Euro teuren Rasse-Rauhaardackel von einem Hof entwenden. Doch die Besitzerin erwischte ihn auf frischer Tat, nahm ihm den Hund ab und erstattete Anzeige, berichtet die "Kleine Zeitung".

"Im September sind Sie aus dem Gefängnis entlassen worden, mit der Auflage, dass Sie eine Alkoholtherapie machen. Und im Dezember trinken Sie wieder? Was ist Ihnen da eingefallen?", meinte Richter Manfred Herrnhofer laut der "Kleinen Zeitung" zum Angeklagten. "Es tut mir sehr leid, das war der Alkohol", erwiderte der 23-Jährige.

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Siebenfach wegen Traktor-Diebstahl vorbestraft

Doch nicht nur dieses Vergehen wurde dem Kärntner vorgeworfen: Rund einen Monat nach dem versuchten Tier-Diebstahl nahm er mit 2,06 Promille einen fremden Traktor in Betrieb und fuhr damit herum – bis er vom Besitzer des Traktors gestoppt wurde. "Ich weiß nicht, was ich da gehabt habe", so der Angeklagte.

Der Kärntner ist bereits siebenfach vorbestraft, weil er alkoholisiert fremde Traktoren in Betrieb genommen hatte und damit herumgefahren war. "Aber er hat es nicht geschafft, eine Therapie anzustreben", meinte der psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer. Laut Schautzer hat der 23-Jährige eine Toleranz entwickelt: "Er kann größere Mengen trinken und war auch mit zwei Promille – eingeschränkt, aber doch – zurechnungsfähig." Zudem bestehe die Gefahr, dass er unter Alkoholeinfluss weitere Straftaten begehen würde.

Das Urteil: neun Monate Haft

Das Urteil: Neun Monate Haft und Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Hinzu kommen zehn weitere Monate Haft, die bisher als bedingt nachgesehen wurden, was mit der heutigen Verhandlung aber widerrufen wurde.  Da der Angeklagte das Urteil annahm und die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärte, ist es rechtskräftig.

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