Österreich

Kärntnerin soll nach einem Telefonat 9.000 Euro zahlen

Ohne Vertragsabschluss und nach nur einem Telefonat verlangte ein Unternehmen für ein Online-Coaching 8.878,55 Euro von einer Kärntnerin.

Christine Ziechert
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Die Frau schloss keinen Vertrag ab, das Unternehmen verlangte trotzdem fast 9.000 Euro.
Die Frau schloss keinen Vertrag ab, das Unternehmen verlangte trotzdem fast 9.000 Euro.
Getty Images/iStockphoto

Ein Fall dreister Abzocke beschäftigt derzeit die Arbeiterkammer (AK): Eine Kärntnerin (25) führte ein einziges Telefonat mit dem Online-Unternehmen "CopeCart", um den Ablauf eines Online-Coachings zu besprechen. Kurz darauf wurden der 25-Jährigen aus Feldkirchen für ein Coaching, das sich "Memory Closer Masterclass" nennt, 8.878,55 Euro in Rechnung gestellt. Doch die Anruferin hatte weder mündlich noch online einen Vertrag abgeschlossen.

Die verzweifelte Konsumentin wandte sich an den AK-Konsumentenschutz: "Ohne Zustimmung der Frau wurde während des Telefonats eine Internetbestellung getätigt. Selbst, wenn dieser Vertrag zustande gekommen wäre, gäbe es immer noch das gesetzliche Rücktrittsrecht", erklärt Konsumentenschützerin Daniela Seiß.

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    Reuters

    Konsumenten haben auch online ein Rücktrittsrecht

    Vorsichtshalber erklärte die Kärntnerin zudem nach Erhalt der Rechnung innerhalb der Frist den Rücktritt. "Das Unternehmen behauptete, der Vertrag wurde über einen 'Phone Offer Buyer Link' abgeschlossen. 'CopeCart' lehnte den Rücktritt mit der Begründung ab, die Konsumentin hätte auf ihr Widerrufsrecht verzichtet, indem sie eine Checkbox angeklickt hätte", so Seiß.

    Doch laut dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz haben Verbraucher das Recht, von einem online abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten: "Selbst, wenn man eine Checkbox angehakt hat und auf das Widerrufsrecht verzichtet, ist das unwirksam und der Vertrag widerrufbar!", weiß Seiß. "Das Widerrufsrecht könnte nur bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten – unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen – ausgeschlossen sein!" Im konkreten Fall kann das Rücktrittsrecht nur dann erlöschen, wenn die Dienstleistungen zur Gänze erbracht wurden. Bei einem 12-Monate-Coaching wäre dies folglich erst nach einem Jahr.

    Arbeiterkammer warnt vor fragwürdigen Firmen

    "Vor allem jetzt in der Corona-Zeit versuchen fragwürdige Firmen Geld mit Konsumenten zu machen, die sich zum Beispiel online weiterbilden wollen. Seien Sie vorsichtig beim Vertragsabschluss im Fernabsatz über Telefon, Internet oder Videotelefonie und geben Sie niemandem Ihre Daten bekannt, mit dem Sie keinen Vertrag abschließen möchten!", warnt AK-Kärnten-Präsident Günther Goach.