Eine Büro-Kaffeemaschine brachte Max L. (30, Name geändert) einen Haufen Ärger ein – und schlussendlich nun auf die harte Anklagebank am Wiener Landesgericht. Der Wiener soll die Maschine im Wert von 6.460 Euro veruntreut haben, so der Vorwurf.
Der 30-Jährige hatte ein Geschäft in Wien-Ottakring, in dem ein geleaster Kaffeeautomat stand. 2021 ging der Betrieb pleite, der Wiener nahm die Maschine mit nach Hause, stellte sie in den Keller – das war illegal, denn der Selbstständige hätte die Kaffeemaschine zurückgeben müssen. "Sie haben ja schon die Raten dafür jahrelang nicht bezahlt", hält ihm der Richter vor. "Ich bin von der Leasingfirma nie kontaktiert worden", rechtfertigt sich der Angeklagte. Er befinde sich in Privatkonkurs, lebt angeblich von 780 Euro pro Monat.
Der Richter lässt die Behauptung nicht gelten. "Es gibt einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl vom Dezember 2023", so der Rat. "Sie können die Maschine nicht eigenmächtig behalten." Er will wissen, wo die Kaffeemaschine jetzt ist. "Meine Ex-Frau hat sie nach der Scheidung mitgenommen", erklärt der Angeklagte. "Holen sie sie zurück und das Verfahren wird eingestellt", bietet ihm der Richter an.
Das sei leider nicht möglich, erklärt der 30-Jährige. Die Scheidung sei im Streit erfolgt, der Ex-Schwiegervater "wollte mich einmal umbringen". Der Angeklagte solle die Polizei rufen oder das Gerät von der Leasingfirma abholen lassen, rät der Richter. Nach einer etwas mühsamen Diskussion willigt der Angeklagte schließlich ein, entgeht so einer Vorstrafe. Die Sache wird diversionell erledigt, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Auch die Staatsanwältin stimmt der Lösung im Kaffeestreit zu – rechtskräftig!