Wirtschaft

Kaffeemaschinen sollen nun von EU reguliert werden

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Kaffeemaschinen, die ab dem Jahr 2015 neu auf den Markt kommen, müssen sich künftig spätestens nach fünf Minuten von selbst abstellen. Diese Richtlinie hat die EU-Kommission im Regulierungskampf gegen stromfressende Geräte nun im Visier.

nun im Visier.

Im Zuge der Ökodesign-Richtlinie sollen Kaffeemaschinen ab dem 1. Jänner bereits nach fünf Minuten vom Strom gehen. Ziel der Initiative ist es, dem Stromverbrauch elektrischer Haushaltsgeräte weiter zu drosseln. Bei den in der Verordnung angegeben Abschaltzeiten handelt es sich um die voreingestellte Wartezeit, nach der das Gerät automatisch in den Bereitschafts-/Aus-Zustand versetzt wird. Der Nutzer kann diese Einstellungen nach eigenem Befinden ändern oder sogar deaktivieren.

Ziel der Begrenzungen sind Energieeinsparungen von mehr als 2 TWh pro Jahr bis zum Jahr 2020.

Konkret heißt es, dass bei Pad- oder Kapselmaschinen sowie Vollautomaten, die über ein eigenes Mahlwerk für die Kaffeebohnen verfügen, eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von höchstens 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements, von höchstens 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion und (wie bei den Filtermaschinen) von höchstens 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs vorgesehen werden muss.

Filtermaschinen

Für Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von höchstens fünf Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus. Für Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem nicht isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von höchstens 40 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus.

Für den Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgang dieser Maschinen ist die Wartefrist auf 30 Minuten nach Abschluss dieses Vorgangs limitiert. Und die Verbrauchsminimierungsfunktion, die das Gerät in den Bereitschafts-, Aus- oder einen anderen Zustand versetzt, bei dem der geltende Verbrauchsgrenzwert nicht überschritten wird, muss vor Auslieferung des Geräts aktiviert werden.

 
Inzwischen werden übrigens etwa 20 Produktgruppen im Haus- und Haushaltsbereich von der EU reguliert. Dazu kommen noch Verordnungen in sogenannten Querschnittsbereichen wie externe Netzteile, Standby sowie Netzwerk-Standby.