Politik

"Kam auch von Ihrem Haus" – Ministerin attackiert ORF

Verfassungsministerin Karolinde Edtstadler verteidigte am Sonntag das Gesetzesvorhaben zum assistierten Suizid und bekräftigte eine Forderung. 

Michael Rauhofer-Redl
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Am Sonntag war Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu Gast in der ZIB2.
Am Sonntag war Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu Gast in der ZIB2.
Screenshot ORF

Nach einem Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofs (VfGH) muss Österreich für schwerkranke Menschen die Möglichkeit zum assistierten Suizid schaffen. Ein entsprechendes Gesetz wurde zuletzt auf den Weg gebracht. Es regelt, für wen eine solche Vorgehensweise in Frage kommt und auf welchem Wege diese zu erfolgen hat. Dezidiert ausgeschlossen sollen etwa Minderjährige und Personen sein, die nicht an einer schweren Krankheit leiden. 

Am Sonntag war zu diesem Thema auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) live zu Gast in der ZIB2 am Sonntag. Im Interview mit Martin Thür sprach die studierte Juristin über dieses heikle Thema. In dem Interview stellte die Politikerin klar, dass man es zwar kritisieren könne, dass es nur eine dreiwöchige Begutachtungsfrist für dieses Gesetzt gibt. Es sei aber der VfGH gewesen, der bereits mit Jänner 2022 eine neue Regelung gefordert habe.

ÖVP pochte auf restriktive Lösung

Sie habe bereits nach dem Erkenntnis klargemacht, dass es nur wenig Zeit gebe. Aufgrund des heiklen Themas habe man versucht, alle Interessensvertreter mit ins Boot zu holen. Sie wolle Kritik zurückweisen, dass es Verhandlungen hinter verschlossenen Türen gewesen seien. Dass das Gesetz erst so spät fertig wurde, bedauert die Ministerin. "Ich hätte mir gewünscht, dass wir es früher schaffen", erklärte sie. Sie wolle aber die Beamten im Justizministerium in Schutz nehmen.

Die ÖVP habe in dieser Angelegenheit immer eine "restriktive Lösung" angestrebt. Dies sei auch dadurch gewährleistet, dass das Gesetz vor Missbrauch schützt. So müssten zwei Ärzte zustimmen, dass eine Person für den assistierten Suizid in Frage kommt. Bei psychologischen Erkrankungen müsse auch ein Psychologe zu Wort kommen. Gerade Vertreter von kirchlichen Organisationen kritisierten das Gesetzesvorhaben allerdings als zu wenig restriktiv. So wird in diesem Zusammenhang etwa kritisiert, dass nicht nur "unheilbare" sondern auch "schwer" erkrankte Menschen für den assistierten Suizid in Frage kommen sollen. 

Handys besser schützen?

Martin Thür ging dann noch auf ein anderes Thema ein. Er wollte wissen warum es noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Man brauche für ein Gesetz, für das eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, eine breite Zustimmung. Es seien Gespräche am Laufen, so Edtstadler. Diese Causa sei aber ein Beispiel dafür, dass zwar jeder sage, man brauche so ein Gesetz, "aber bitte nicht bei mir". "Das ist zum Beispiel auch von Ihrem Haus (dem ORF, Anm.) gekommen, dass es weder gesehen wird als notwendig noch als zweckmäßig, wenn man umfasst ist als ORF vom Informationsfreiheitsgesetz". Und das stehe auch in anderen Stellungnahmen drin.

Zum Abschluss verteidigte sie auch noch einmal ihre Forderung, dass Mobiltelefone einen höheren Grundrechtsschutz brauchen. Im Gegensatz zu Briefen, stünden im Handy nicht nur Chats, dort sei "das ganze Leben" abgebildet. Also auch Gesundheits- und Bewegungsdaten. Dies erfordere einen höheren Schutz "als das derzeit der Fall ist". 

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