Wirtschaft

Kampf um Rückzahlung von AUA und Laudamotion

Heute Redaktion
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Kunden haben bei COVID-19-bedingten Flugabsagen Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises. Die Fluglinien reagieren aber mit Gutschein-Angeboten.

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen vermehrt Beschwerden ein, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden, sondern Kunden nur Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen angeboten bekommen.

Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden, so der VKI.

Der VKI unterstützt ab sofort Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion. Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI melden. Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet.

Kunden müssen Angebot nicht akzeptieren

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.

Viele Gutschein-Angebote

In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Auf eine Anfrage einer Konsumentin schreibt Austrian Airlines etwa: "Ihre Tickets, […], können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden."



Bei Laudamotion wird nach Schilderungen von Betroffenen zwar die Rückerstattung des stornierten Fluges angeboten. Folgen sie dann den Anweisungen auf der Homepage, werden sie im Kreis geführt und landen schließlich bei der Telefonhotline, die aufgrund der Vielzahl an Anfragen total überlastet sei. "Die derzeitige Vorgehensweise der genannten Fluglinien ist inakzeptabel", so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen des VKI.

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