Österreich

Kampfhund ohne Schein kostet bald 1.000 Euro

Der Entwurf zum neuen Wiener Tierhaltegesetz liegt vor. Mindeststrafen und Änderungen für die Maulkorb- und Leinenpflicht und Hundezonen kommen.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das zuständige Magistrat hat eine Änderung des Tierhaltegesetzes in Wien vorgeschlagen. Die Stadt Wien geht härter gegen Kampfhundebesitzer ohne entsprechenden Führschein vor und führt Mindeststrafen ein.

Die Änderungen im Detail:



- Wer einen gelisteten Kampfhund besitzt, aber keinen entsprechenden Hundeführschein, bezahlt in Zukunft mindestens 1.000 Euro Strafe.

- Auch mindestens 1.000 Euro Strafe gibt es für Hundebesitzer, die ihr Tier scharf abrichten oder ein Tierhalteverbot ignorieren.

- Hunde, die ihrem mehrfach verwarnten Besitzer abgenommen wurden, werden in Zukunft sofort zur Weitervermittlung freigegeben. Der Besitzer verliert das Recht am Tier automatisch.

- Leinen- und Maulkorbpflicht: Auf Hundeschauen müssen zusehende Hunde Maulkörbe tragen, vorführende hingegen nicht.

Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) zu "Heute": „Mir ist es wichtig, dass beschlagnahmte Tiere nicht ewig im TierQuarTier warten müssen, sondern rasch wieder an einen Tierliebhaber vergeben werden können. Mit der Novelle wird ein mehrmals verwarnter Besitzer sein Recht am Tier verlieren und das Tier kann schneller an ein neues zu Hause vermittelt werden."

Bis 2. Juni kann man den Gesetzesentwurf in den Magistratischen Bezirksämtern und online einsehen und eine Stellungnahme an die MA 58 abgeben.

(csc)