Österreich

"Amt nimmt mir 19 Jahre nach Straftat Hund weg"

Heute Redaktion
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Alexandra G. mit ihrer Anwältin Astrid Wagner und Hündin "Bella"
Alexandra G. mit ihrer Anwältin Astrid Wagner und Hündin "Bella"
Bild: heute.at

Zwei Marillentascherl und eine Maske um 345 Schilling waren es, die Alexandra G. vor 19 Jahren gestohlen hat. Deshalb soll sie nun ihre Hündin "Bella" abgeben. "Es würde mir das Herz brechen", sagt die Wienerin. In "Heute" erzählt sie die unglaubliche Story.

"Ich habe 'Bella' im November 2018 kennengelernt, da war sie gerade einmal zarte neun Wochen alt", erinnert sich Alexandra G. an ihr erstes Zusammentreffen mit dem American Staffordshire Terrier. "Meine Tochter und ihr Freund hatten sie aus Ungarn geholt, ohne sich aber der Verantwortung bewusst zu sein, die so ein Tier – speziell dieser Rasse – mit sich bringt", erinnert sich die Wienerin.

Mama übernahm "Bella"

"Fünf Monate später stand mein Kind wieder in der Türe, dieses Mal ohne 'Bella', die sich davor schon in mein Herz geschlichen und Freundschaft mit meinen anderen Tieren geschlossen hatte", erzählt Alexandra G. "Die Polizei hatte meiner betrunkenen Tochter 'Bella' abgenommen und ins TierQuartier gebracht."

Die 52-Jährige setzte sich sofort ins Auto und fuhr ins TierQuartier. "Dort musste ich bis nach den Osterfeiertagen warten und dann eine Niederschrift unterzeichnen, dass ich 'Bella' übernehmen würde, sie ummelde, auf mich registrieren lasse und mich zum Hundeführschein anmelde."

Wienerin nicht verlässlich genug

All das tat die Besitzerin dreier Katzen und zweier Hunde auch. "Ich wollte alles richtig machen, ging in die Hundeschule und konsultierte eine Trainerin. Zur Prüfung wurde ich aber nicht zugelassen", schildert die verzagte Frau. Begründung des Magistrats: "Nichtvorliegen der nötigen Verlässlichkeit." Alexandra G. sagt "Heute" schonungslos ehrlich: "Ja, ich habe eine getrübte Vergangenheit, aber ich habe mir seit 2002 nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Nun soll ich für etwas büßen, für das ich schon gebüßt habe."

Marillentascherl gestohlen

In der Jugend sei sie drogensüchtig, zeitweise sogar obdachlos gewesen. "Ich habe mich am Karlsplatz mit meinesgleichen geprügelt, Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet", erzählt sie. "Ich schäme mich dafür. Aber ich bin heute ein anderer Mensch, meine Hunde haben mich aus dem Schlamassel gezogen."

Ein Diebstahl von vor 19 Jahren raubt ihr heute das Lebensglück: "Zwei Marillentascherl und eine Maske zum Aufhängen hab' ich gestohlen, ich wurde aber erst Jahre später dafür verurteilt. Daher darf ich nun keinen Listenhund haben", sagt sie zerknirscht.

Delikt erst 2024 getilgt

"Eigentlich müsste das Delikt nach zehn Jahren aus dem Vorstrafenregister entfernt sein. Da ich aber mehrere Vorstrafen habe, verlängert sich die Frist jeweils um ein Jahr – und ich dürfte erst 2024, wenn die Marillentascherl getilgt sind, zum Hundeführschein antreten", erklärt Alexandra G. In der Zwischenzeit müsste sie ihre "Bella" wieder abgeben: "Das würde mir das Herz brechen", weint sie.

Astrid Wagner: "Bin fassungslos"

Alexandra G. engagierte nun die Wiener Spitzenanwältin Astrid Wagner. Die will in der skurrilen Hunde-Causa juristisch die Zähne fletschen. "Ich bin fassungslos, dass man meiner Klientin wegen Taten, die lange zurückliegen, ihre geliebte Hündin wegnehmen möchte." Wagner verweist darauf, "dass Frau G. seit 2002, sprich knapp 18 Jahren, absolutes Wohlverhalten zeigt. Sollte 'Bella' jetzt zum dritten Mal das Frauchen wechseln müssen, würde sie wahrscheinlich Richtung eines Problemhundes kippen, von dem man dann in den Medien liest. Das werde ich nicht zulassen und mit aller Kraft für meine Mandantin kämpfen."