Privatklage mit spannender Beteiligung am Donnerstag am Landesgericht Krems: Katharina Nehammer hatte einen 53-jähriger Waldviertler wegen des Teilens eines Wutpostings geklagt.
In einem Facebook-Posting hatte ein Kärntner behauptet, dass die 39-Jährige bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Schwagers der Ex-Sekretärin von Altkanzler Kurz arbeite und Kohle scheffle. Das brave Volk glaube, es wäre für die Gesundheit - mehr dazu hier. Tatsächlich war Kanzler-Gattin Kathi Nehammer nur bei der PR-Agentur, die die Hygiene Austria betreute, tätig. Eine anderer Senior Consulter betreute die Hygiene Austria, nicht aber die 39-Jährige.
Der Kärntner ist bereits zu 3.500 Euro Entschädigung und Gerichtskosten verurteilt worden. Nur: Das Posting wurde rund 1.400 geteilt und so erhielten Hunderte User Post von Anwalt Michael Rami. Auch der Wiener Walter J. (61), der das Posting geteilt hatte, machte die bittere Erfahrung, wurde zu 3.500 Euro plus Gerichtskosten verurteilt – mehr dazu lesen Sie hier.
Diesmal war ein Waldviertler (Anwalt Heinrich Nagl) an der Reihe. Der Selbstständige, der rund 2.000 Euro im Monat verdient, beteuerte: "Ich wollte sie nie beleidigen. Ich habe das Posting ohne viel nachzudenken und genau zu lesen einfach geteilt."
Katharina Nehammer entgegnete: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wo jeder schreiben kann, was er will und glaubt. Das sollte man als User wissen. Mir wurde als Privatperson und Mutter zweier Kinder unterstellt, dass ich mich auf Kosten der Bevölkerung bereichere. Das muss ich mir nicht gefallen lassen und ich will ein Zeichen setzen, das User sich ihrer Handlungen bewußt sind."
Der Prozess endete mit einem Vergleich: Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von 4.176 Euro (beinhaltet auch die Anwaltskosten) eingestellt. Den Betrag will Nehammer, so wie die Beträge aus den anderen Prozessen für Kinder und Tiere spenden. Der Waldviertler suchte um Ratenzahlung an.