Politik

Kanzler Kurz erklärt sich um 22.00 Uhr live im ORF

Um 22.00 Uhr bricht Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) sein Schweigen. In der ZiB wird er bei ORF-Anchor Martin Thür Rede und Antwort stehen.

Heute Redaktion
Teilen
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) war zuletzt am Sonntag (03.10.2021) in der ZIB2 zu Gast.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) war zuletzt am Sonntag (03.10.2021) in der ZIB2 zu Gast.
Screenshot ORF

Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) reist von einer Auslandsreise in Slowenien – er weilte bei Laibach – zurück nach Wien. Wie der ORF nun bekannt gab, wird sich der Regierungschef zu den schweren Anschuldigungen noch am Mittwochabend live im TV äußern. Kurz wird ab 22.00 Uhr zu Gast im ZiB-Studio bei Martin Thür sein. Aus aktuellem Anlass verlängert der öffentlich-rechtliche Sender seine ZiB 2 bis 22.45 Uhr. Die nachfolgenden Sendungen verschieben sich entsprechend nach hinten.

Durchklicken: Die geheimen Chats

1/7
Gehe zur Galerie
    Auf 104 Seiten erklärt die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, die am 6. Oktober schließlich zu Razzien im Bundeskanzleramt und der ÖVP-Zentrale geführt haben.
    Auf 104 Seiten erklärt die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, die am 6. Oktober schließlich zu Razzien im Bundeskanzleramt und der ÖVP-Zentrale geführt haben.
    zVg

    Meinungsumfragen bestellt

    Bereits um 18 Uhr wird – wie berichtet – Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Rande einer Feierlichkeit zu 75 Jahren APA seine Sicht auf die aktuelle Situation darlegen. Hintergrund sind die publik gewordenen neuen Ermittlungen gegen Kanzler Kurz und seine Vertrauten. Neue Chat-Nachrichten (siehe oben) bringt die Truppe um den Regierungschef massiv unter Druck. Die Mitarbeiter sollen – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft –  regelmäßig bei Meinungsforscherin Sabine Beinschab der ÖVP genehme Umfragen bestellt haben. Die Truppe formulierte selbst die Fragen und frisierte die Ergebnisse. Diese Meinungsbilder wurden dann "Österreich" zur Verfügung gestellt, dort opulent gedruckt ("Wer zahlt, schafft an") und mutmaßlich über Steuergelder abgerechnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.