Wien

Zerstörte Blockflöte brachte Betrunkene nun vor Gericht

Nach vier Flaschen Wodka bekam eine Polin (41) keinen Ton aus einer Blockflöte. Sie zerbrach das Instrument und prügelte auf den Besitzer ein.  

Thomas Peterthalner
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Die zerbrochene Flöte.
Die zerbrochene Flöte.
LPD Wien

Eine 41-Jährige musste sich am Dienstag vor Gericht in Wien verantworten. Die Polin soll am 22. Juli mit einem Musiker am Keplerplatz in Wien-Favoriten in Streit geraten sein. Der Mann hatte sich dort zum Musizieren mit ein paar Freunden getroffen, zeigte seine Blockflöten-Skills. Die Blasmusik des Hobbymusikers war nicht jedermanns Sache: Die Polin beschwerte sich über das Flötenspiel, keppelte ständig zu den Musikern hinüber. Sie dürfte sich beim Trinken mit drei Landsleuten im Park gestört gefühlt haben. 

Frau brachte keinen Ton heraus

Die Musikgruppe packte ihre Instrumente ein, da kam plötzlich die 41-Jährige zu ihnen. Sie bat den Flötenspieler um sein Instrument, wollte es selbst einmal ausprobieren. Der Musiker ließ sie gewähren. Doch die stark betrunkene Frau brachte keinen Ton aus dem Instrument heraus. "Mit mehr Gefühl", rieten ihr die Musiker. Doch als beim zweiten Versuch noch immer kein Ton herauskam, kriegte sie einen Wutanfall. Die Frau zerbrach die Flöte in zwei Teile, schlug damit auf den Besitzer ein. 

Vier Flaschen Wodka

Laut eigenen Angaben hatte sie zuvor zwei Dosen Bier und mit ihren drei Kumpanen vier Flaschen Wodka geleert. Vor Gericht drehte sie den Spieß um: Der Musiker habe ihr Drogen verkaufen wollen, deshalb sei sie aggressiv geworden. "Ich habe gesagt, er soll weggehen." Die Dolmetscherin weigerte sich dann, den weiteren Wortlaut der Angeklagten vor Gericht wiederzugeben. "Das geht hier nicht." Die Ausdrücke wären zu derb gewesen. Die angeklagte Polin erzählte dann weiter, es habe eine Rangelei mit dem Flötenbesitzer gegeben. Dabei sei das Instrument zu Bruch gegangen. Der Musiker war am Dienstag nicht vor Gericht erschienen. Er soll beim nächsten Mal von der Polizei abgeholt werden, sollte er wieder nicht freiwillig erscheinen. 

Geisteszustand wird untersucht

Aufgrund der wirren Aussagen der Angeklagten soll jetzt einmal ihr Geisteszustand überprüft werden. Ein Sachverständiger soll klären, ob der jahrelange Alkoholmissbrauch das Gehirn der Polin nicht schon zu stark vernebelt habe. Erst wenn die Zurechnungs- bzw. Verhandlungsfähigkeit der Frau geklärt ist, geht der Prozess weiter. Am Dienstag wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. 

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