Fiel um 1.250 Euro um

Kaputtes Knie, OP – dann stolpert Wiener über AMS-Falle

Ein Mann musste nach einem Meniskusriss kürzertreten, arbeitete bei seinem Dienstgeber geringfügig statt auf Vollzeitbasis – ein teurer Fehler.
Robert Cajic
16.01.2025, 13:00

"Heute"-Leser Max* (Name von der Redaktion geändert) zog sich vergangenen Juli einen schmerzhaften Meniskusriss zu – dieser beeinträchtigte auch das Arbeitsvermögen des 42-Jährigen. In Absprache mit seiner Firma einigte sich der Wiener, dem Unternehmen erhalten zu bleiben und geringfügig weiterzuarbeiten. Neben seiner Anstellung rechnete Max mit AMS-Geld – doch dann tappte er in eine Falle.

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Ab November war es soweit: Nach anhaltenden Knieproblemen und Rückenschmerzen arbeitete Max bei "Securitas" nicht mehr als Vollzeitkraft, sondern auf Geringfügigkeitsbasis. Dadurch hätte Max neben dem Lohn von rund 500 Euro eigentlich auch noch Arbeitslosengeld bekommen können – doch es kam alles anders.

Wiener stoplert über AMS-Regelung

Zwar können geringfügig Angestellte AMS-Gelder beziehen, doch bei dem 42-Jährigen aus Wien handelt es sich um einen Sonderfall. Da er vor der Anmeldung seines geringfügigen Jobs in derselben Firma Vollzeit gearbeitet hatte, galt er zu keiner Zeit als arbeitslos.

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Die Konsequenz: Von Anfang November bis kurz vor Weihnachten erhielt Max kein AMS-Geld und fiel so um rund 1.250 Euro um. "Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig arbeitet, bei dem man unmittelbar vorher Vollzeit gearbeitet hat, gilt man nicht als arbeitslos - so will es das Gesetz", erklärte die Pressestelle des AMS zu einem ähnlichen Fall – "Heute" berichtete.

Max kann AMS-Geld wohl abhaken

Dass Max weder vom AMS, noch von seinem Arbeitgeber über die Gesetzes-Stolperfalle vorgewarnt wurde, ärgert den Wiener. Wieso das AMS nicht präventiv über diese Regelung aufklärte? "Der Grund ist: Weil wir nicht von dem Fall Bescheid wussten", so das AMS.

"Heute" befragte auch die Firma "Securitas" zu dem kuriosen Fall: "Wir möchten betonen, dass wir uns stets an alle geltenden gesetzlichen Vorgaben halten. Änderungen im Dienstverhältnis erfolgen bei uns – sofern rechtlich in Ordnung - ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen mit den betroffenen Mitarbeitern. Sollten Missverständnisse entstanden sein, prüfen wir den Sachverhalt sorgfältig."

Das AMS-Geld in Höhe von 1.250 Euro wird Max aber wohl trotzdem nicht erhalten. Einen Funken Hoffnung gibt ihm sein OP-Termin im April – nach der Rehabilitation möchte der 42-Jährige wieder in seinem Job durchstarten.

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