Karl-Heinz Grasser auf Capri: SPÖ will U-Haft

Bild: privat

Aufregung herrscht um die Krankmeldung von Karl-Heinz Grasser, die zur Absage der Verhandlung gegen seinen Ex-Steuerberater führte. Der Ex-Finanzminister hatte ein Schadensersatzverfahren wegen angeblicher Falschberatung angestrengt, sich dann aber wegen einer Lungenentzündung am Handelsgericht Wien entschuldigt. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim findet, die Justiz solle die Verhängung der U-Haft für Grasser prüfen. Sein Anwalt betonte am Dienstag, es hätte keine Anwesenheitspflicht seines Mandanten bestanden.

, die zur Absage der Verhandlung gegen seinen Ex-Steuerberater führte. Der Ex-Finanzminister hatte ein Schadensersatzverfahren wegen angeblicher Falschberatung angestrengt, sich dann aber wegen einer Lungenentzündung am Handelsgericht Wien entschuldigt. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim findet, die Justiz solle die Verhängung der U-Haft für Grasser prüfen. Sein Anwalt betonte am Dienstag, es hätte keine Anwesenheitspflicht seines Mandanten bestanden.

Anstoß für Jarolim war das Foto eines Urlaubers in "Heute", das Grasser mit seiner Frau Fiona und zwei Hunden in einem Boot auf der italienischen Ferieninsel Capri zeigt und am Montag, einige Tage vor der Krankmeldung, gemacht wurde.

SPÖ: Verdacht auf Fluchtgefahr

"Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass Grasser nicht ernsthaft an einer Beschleunigung der Verfahren interessiert ist, so wurde er jetzt erbracht", empört sich Jarolim im "Kurier". Nach Grassers Rückkehr müsse geprüft werden, "ob sich aus dem seltsamen Verhalten nicht langsam der Verdacht einer Fluchtgefahr abzeichnet". Und Jarolim weiter: "Wenn man vergleicht, wie schnell die Justiz in anderen Fällen U-Haft verhängt, drängt sich die Frage auf, ob alle Verdächtigen gleich behandelt werden."

Anwalt: Keine Anwesenheitspflicht

Grassers Anwalt hat nun festgehalten, dass sein Mandant überhaupt nicht zum Zivilprozess ans Handelsgericht persönlich kommen musste. Sowohl für den Kläger, Grasser, als auch für den Beklagten, Grassers Steuerberater, bestehe im Zivilprozess keine Pflicht vor Gericht zu erscheinen, so Anwalt Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer.

Böhmdorfer zu dem in Capri aufgenommenen Foto: Dieses stamme offenkundig vom 7. Juli. Zuvor habe Grasser bereits am 1. und 2. Juli in Österreich ärztliche Hilfe wegen einer akuten Bronchitis in Anspruch genommen, worauf sich eine kurzfristige Besserung eingestellt habe: "Leider musste Herr Mag. Karl-Heinz Grasser sich am 10. Juli 2014 wieder untersuchen lassen, weil er offensichtlich einen Rückfall erlitten hatte. Die ärztliche Hilfe in Italien wurde von dem langjährigen Hausarzt der Familie gewährt, der die Lungenentzündung festgestellt hat. Herr Mag. Karl-Heinz Grasser nimmt seit nunmehr 6 Tagen hochdosierte Antibiotika und wird am Donnerstag dieser Woche nach Neapel fahren, um ein Lungenröntgen durchführen zu lassen", heißt es in der Mitteilung.

Grüne: Verfahrensverzögerung

Empörung auch beim Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser: "Die kolportierten Fotos sind Hinweise dafür, dass Grasser alles tut, um die Prozessdauer hinauszuzögern, um sich selbst später als Justizopfer darstellen zu können - immerhin beklagt er sich seit Jahren über die Dauer der Verfahren".

2,4 Mio. Euro Schadensersatz

Das Verfahren am Handelsgericht betrifft eine gegen seinen früheren Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte. Grasser hat auf 2,4 Mio. Euro Schadenersatz geklagt, weil er sich falsch beraten sieht. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück. Für Montag war die Einvernahme Grassers geplant, am Dienstag sollte Haunold befragt werden.

In den strafrechtlichen Korruptionsermittlungen gegen Grasser betreffend die Buwog-Privatisierung und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower liegt der nun bei der Oberstaatsanwaltschaft. Ob und wann es zu einem Strafprozess kommt, ist noch offen. Gegen Grasser und andere wird seit rund fünf Jahren ermittelt, bisher saß keiner der Verdächtigen in U-Haft.

Über Nacht erkrankt?

Aufgrund der Krankmeldung wurde das Schadenersatzverfahren vertagt. Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte sich noch am Donnerstag, also einen Tag vor der Krankmeldung seines Mandanten, zuversichtlich für die Einvernahme Grassers am Montag und des Beklagten am Dienstag gezeigt, denn diese würden die Klage stützen.

Fiona ortet "irrsinnige Frechheit"

Nicht nur Grassers Anwalt Böhmdorfer verteidigt seinen Mandanten, auch Grassers Ehefrau Fiona ist empört. Die Lungenentzündung in Zweifel zu ziehen, sei "eine irrsinnige Frechheit". Ihrem Mann sei es schon vor zwei Wochen schlecht gegangen, so Fiona in "Österreich". Erst der zweite konsultierte Arzt habe die Krankheit erkannt. Ihr Mann müsse nächste Woche zum Lungenröntgen ins Spital nach Neapel.

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