Politik

Karl-Heinz Grasser hatte jahrelang kein Bankkonto mehr

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erklärt nach seinem Freispruch, wie sein Leben aussieht und warum er jahrelang kein Bankkonto bekam.

Heute Redaktion
Karl-Heinz Grasser wurde vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen.
Karl-Heinz Grasser wurde vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde am Montag am Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen, "Heute" berichtete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Vertreter der Republik Nichtigkeit anmeldete.

Schüssel, Pröll und Co. gratulierten

Im "Krone"-Interview zeigte sich der ehemalige Finanzminister über das Urteil erfreut: "Endlich Gerechtigkeit", sagte er. Viele Weggefährten hätten ihm danach gratuliert. "Auch Weggefährten wie Wolfgang Schüssel und Erich Pröll. Das hat mich sehr gefreut. Aber auch viele andere, mit denen ich einige Jahre keinen Kontakt mehr hatte. Von meinem ehemaligen Netzwerk sind ja nicht viele Leute übriggeblieben. Freunde schon gar nicht, die kann ich heute an einer Hand aufzählen", erzählt Grasser im Gespräch mit Conny Bischofberger.

In der BUWOG-Affäre wurde der Ex-Politiker im Dezember 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Ex-Minister Berufung einlegte. 15 Jahre dauert das Verfahren mittlerweile.

"Abgesehen von meiner Person wäre es wünschenswert, dass der österreichische Rechtsstaat aus dem Buwog-Prozess zumindest seine Lehren zieht. Eine etwa 15 Jahre lange Verfahrensdauer darf man nach mir niemandem mehr antun", betont Grasser.

"Alle Banken lehnten mich ab"

Weiters erzählt er von vielen schlaflosen Nächten und wie schwierig sein Alltag geworden ist. Mittlerweile lebt er vom letzten Teil seiner Ersparnisse. "Beruflich bin ich seit 13 Jahren blockiert, ich kann ja nichts planen. Niemand kann sich wahrscheinlich vorstellen, wie schwierig der normale Alltag ist. Nur ein Beispiel: Ich hatte viele Jahre kein Bankkonto mehr. Alle Banken lehnten mich ab."

Mit einer Anzeige vom Sozialministerium, in der stand, dass jeder Mensch ein Recht auf ein Konto hat, startete er einen weiteren Versuch: "In meinem Strafregister ist ja auch keine Vorstrafe eingetragen, weil das Buwog-Urteil nicht rechtskräftig ist. Also ein Bürger wie jeder andere. Ich habe dann ein Konto bekommen, aber bei der ersten Überweisung musste die Person, die mir das Geld überwiesen hat, nachweisen, woher es kommt."

In dieser schwierigen Zeit war vor allem seine Familie eine große Stütze: "Der Grund, warum ich noch immer lächeln kann, ist die unglaubliche Liebe und Loyalität meiner Frau und meiner Familie. Durch sie bin ich mit mir ins Reine gekommen", so Grasser.

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    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    (Bild: picturedesk.com)