Österreich
10 Monate Haft für erfundene Vergewaltigung
Am Dienstag musste sich eine 18-jährige Kärntnerin wegen Falschaussage und Verleumdung gerichtlich verantworten.
Die 18-jährige Frau gab vor Gericht zu, ihren Ex-Freund nach einem Seitensprung fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt zu haben.
Lückenhafte Anschuldigungen
Sie sagte, dies sei aus Angst, den neuen Freund zu verlieren, geschehen. Bei zwei Vernehmungen hatte die junge Frau falsche Anschuldigungen erhoben. Mitunter behauptete sie, dass der junge Mann auch anderen Freundinnen gegenüber gewalttätig gewesen sei.
Ihre Aussagen hielten einer Überprüfung jedoch nicht stand. Andere Zeugen entlasteten den Kärntner. In der dritten Befragung gab die Beschuldigte zu, die Vorwürfe erfunden zu haben.
Urteil rechtskräftig
Vor Gericht wurde die junge Frau letztlich zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Richter Alfred Pasterk wertete das junge Alter und die Unbescholtenheit der Angeklagten als mildernd, betonte jedoch, dass ihr Verhalten "gemein und gefährlich" gewesen sei.
Auch Staatsanwältin Sandra Agnoli warf der Frau im Prozess eine "bösartige Vorgangsweise" vor, schließlich wäre die Sache "Gefängnis für ihn gewesen". Der Verteidiger der 18-Jährigen unterstrich, dass seine Mandantin letztlich doch die Wahrheit gesagt hätte.
Der Richter ordnete außerdem Bewährungshilfe für die drei Jahre Probezeit an. Alle Parteien akzeptierten das Urteil, es ist rechtskräftig.
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(rfr)