Österreich

Kärntner attackierte Sohn mit Motorsäge

Heute Redaktion
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Ein 72 Jahre alter Pensionist aus Kärnten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Im Vollrausch hatte er seinen Sohn mit einer laufenden Motorsäge angegriffen und schwer verletzt. Der 50-Jährige erhob keinerlei Ansprüche gegen seinen Vater und entschlug sich der Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Eine mit Strafe bedrohte Handlung im Zustand voller Berauschung" lautet das Delikt, dessen sich der bisher unbescholtene Angeklagte schuldig bekannte. Es sei "ein Blödsinn" gewesen und es tue ihm leid, erklärte er Richter Uwe Dumpelnik. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2013. Der Mann wollte den ebenfalls schwer betrunkenen Sohn mit der laufenden Motorsäge aus dem Badezimmer jagen. Warum er das wollte, konnte er am Mittwoch nicht mehr genau sagen.

"Lang andauernder Konflikt"

Die Gerichtsmedizinerin stellte fest, dass der Sohn sowohl Abwehrverletzungen als auch durch den Angeklagten zugefügte Wunden davongetragen hatte. Gefäße, Sehnen und Nerven waren durchtrennt. Der psychiatrische Gutachter berichtete von "lang andauernden familiären Konflikten". Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt einen Alkoholgehalt von rund zwei Promille im Blut gehabt, was in Kombination mit seiner "leichten Hirnleistungsstörung" einen "pathologischen Vollrausch" ergebe, so der Gutachter.

Der Pensionist erklärte, er habe seit seiner Einvernahme Ende Juni keinen Schluck Alkohol mehr getrunken. Seine Bewährungshelferin, die ihn seit der Entlassung aus der Untersuchungshaft betreut, bestätigte das.

Ein Monat in Untersuchungshaft

Eine teilbedingte oder unbedingte Haft sei aus spezialpräventiven Gründen nicht notwendig, erklärte der Richter. Außerdem habe der Angeklagte bereits einen Monat in Untersuchungshaft verbracht.

Der Richter legte fest, dass die Betreuung durch die Sozialarbeiterin, die ihrem Klienten die Einhaltung aller Weisungsauflagen und beste Kooperation attestierte, fortgesetzt wird. Die Motorsäge muss der Mann aber abgeben. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.