Österreich
Kärntner FPÖ für generelles Schächtverbot in Österre...
"Tierquälerei bleibt Tierquälerei" mit diesem Argument will die Kärntner FPÖ ein generelles Schächtverbot in Österreich durchsetzen. Landesrat Gernot Darmann plant eine Resolution an die Bundesregierung.
Tierquälerei oder notwendige Qual? Immer wieder sorgen illegale Schächtungen für große Aufregung. Jetzt will die Kärntner FPÖ ein generelles Schächtverbot in Österreich durchsetzen. Landesrat Gernot Darmann plant eine Resolution an die Bundesregierung.
Erst kürzlich sorgte eine blutige Nachricht für Entsetzen: Für das islamische Opferfest wurden 79 Schafe in der Steiermark auf einer Weide illegal geschächtet, berichtete. Doch diese Tat ist kein Einzelfall, immer wieder gibt es Berichte, dass Tieren ohne Betäubung die Halsschlagader durchgeschnitten wird und sie so langsam ausbluten. Ihr Todeskampf kann mehrere Minuten dauern.
Das Problem bei den illegalen Tötungen ist, dass oft ungeübte Personen den Schnitt vornehmen und so nicht die Halsschlagader, sondern nur ein Nebengefäß getroffen wird. Oft passiert es auch, dass die Ader nur ungenügend aufgeschnitten wird und die Tiere wieder erwachen.
Verbot in Österreich
Nach der FPÖ-Steiermark fordern jetzt auch die Kärntner ein generelles Verbot von rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung: "Ich lehne das Schächten generell ab und möchte, dass diese grausame Tierquälerei nicht weiter toleriert wird", sagt Landesrat Darmann.
"Tierquälerei bleibt Tierquälerei und darf nicht durch gesetzliche Bestimmungen relativiert werden. Da die Argumente gegen das Schächten augenscheinlich sind, bin ich guter Dinge, dass wir in der kommenden Regierungssitzung eine einheitliche Linie finden und eine Resolution an die Bundesregierung für ein Verbot des Schächtens verabschieden können“, so Darmann weiter.
Widersprüche bei den Gesetzen
Im Tierschutzgesetz gibt es einige Widersprüche: Im § 32 Abs. 5 dürfen rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere vorgenommen werden, wenn dies aufgrund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat.
Doch der § 222 Strafgesetzbuch eindeutig klar: Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt (…) ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre zu bestrafen. Nicht nur deswegen soll es jetzt ein generelles Schächtverbot in Österreich geben. In anderen europäischen Ländern wie der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweden, Dänemark, den Niederlanden oder Polen hat sich diese Haltung bereits durchgesetzt.