Wirtschaft
Kärntner Hypo-Skandal: Kulterer muss in Haft
Der Oberste Gerichtshof hat die erstinstanzlichen Haftstrafen von Ex-Chef Wolfgang Kulterer und Co. in der Causa Kärntner-Hypo-Vorzugsaktien bestätigt. Sie sind somit rechtskräftig.
Der Oberste Gerichtshof hat die erstinstanzlichen Haftstrafen vonbestätigt. Sie sind somit rechtskräftig.
Nach rund einstündiger Verhandlung zogen sich die Richter am Dienstag zur Beratung zurück und verkündeten danach das Urteil. Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer wurde zu 3,5 Jahren, Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher zu je 4 Jahren und Steuerberater Hermann Gabriel zu 4,5 Jahren rechtskräftig verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte somit die erstinstanzlichen Haftstrafen für die vier Verurteilten. Der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung werde nicht Folge gegeben, erklärte der Vorsitzende des Richtersenats, Kurt Kirchbacher, nach einer gut zweistündigen Beratung.
Die Verteidiger kritisierten, dass das erstinstanzliche Urteil widersprüchlich sei und dass der gerichtlich bestellte Gutachter Karl Hengstberger nicht unabhängig sei, da er nicht nur in der Hauptverhandlung tätig wurde, sondern schon im Ermittlungsverfahren vom Staatsanwalt bestellt worden war.
Kulterer-Anwalt: "Sündenbock, den man jemandem umhängen musste"
Kulterer ist vom OGH-Urteil "negativ" überrascht. Verteidiger Ferdinand Lanker sieht seinen Mandanten als Sündenbock, "den man jemandem umhängen musste." Kulterer sei medial vorverurteilt worden.
Generalanwalt Michael Leitner wies die von den Verteidigern vorgebrachten Nichtigkeitsgründe zurück. Seiner Ansicht nach sind die erstinstanzlichen Strafen "sehr gut ausgewogen".